Beratungsrichtlinie in Thüringen über die Förderperiode 2007 bis 2013 hinaus verlängert

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Mit Wirkung vom 01.01.2013, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 15/2013, Seite 619 vom 15.04.2013 wurde die Geltungsdauer der Beratungsrichtlinie – Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringenzur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern vom 18.03.2010 – wie folgt geändert:

Die bisherige Befristung zum 31. Dezember 2013 wird verlängert und gilt nun für Beratungen, die bis 31. Dezember 2014 begonnen und bis zum 30. Juni 2015 beendet werden. Des Weiteren regelt die Erste Änderung der Beratungsrichtlinie auch, dass seit dem 01.01.2013 der zahlenmäßige Nachweis durch Beifügen von Originalbelegen zu führen ist, mit Ausnahme der Ausgaben, für die Pauschalen eingeführt wurden. Das TMWAT wird mittels Durchführungsbestimmungen bzw. der ESF-Förderbroschüre Thüringen 2007 bis 2013 das Nähere zu Voraussetzungen, Umfang und Überwachung der Förderung sowie zum Verfahren und zu Pauschalen festlegen.

Sabine Winter
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Ecovis Chemnitz

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