Elterngeld: Termin für Gehaltsnachzahlungen

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Später als drei Wochen nach Ablauf eines Kalenderjahrs im Folgejahr ausbezahlte Gehaltsnachzahlungen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt werden, bleiben für die Bemessung des Elterngelds unberücksichtigt (LSG Stuttgart 22.1.2013, Az. L 11 EG 2693/12).

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