PKV: Der Trick mit der Vorauszahlung

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Wer privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, sollte es in Betracht ziehen, die Beiträge für die beiden kommenden Jahre im Voraus an den Versicherer zu zahlen. Das mag seltsam klingen, da aber Krankenversicherungsbeiträge für die Basisversorgung in voller Höhe abzugsfähig sind, können durch eine solche Vorauszahlung erhebliche Steuerersparnisse eintreten. Gerade wenn in einem Jahr das Einkommen besonders hoch ist, wird der hohe Steuersatz durch die Vorauszahlungen gemindert. Das gilt auch, wenn das Einkommen im nächsten Jahr absehbar, beispielsweise durch Elternzeit oder durch Rentenbeginn, wesentlich niedriger sein wird. Solche Vorauszahlungen sind bis zum Zweieinhalbfachen des Jahresbeitrags möglich. Weiterer Pluspunkt: In den kommenden Jahren lassen sich zudem auch noch andere Versicherungen ansetzen, die sonst unberücksichtigt geblieben wären, weil die Höchstbeiträge bereits ausgeschöpft worden sind.

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