Überbrückungshilfe III: Regierung bessert nach
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Überbrückungshilfe III: Regierung bessert nach

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Mit den neuen FAQs vom 13. April 2021 ist die Überbrückungshilfe III deutlich verbessert. So werden jetzt bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet und es gibt einen Eigenkapitalzuschuss. Die Änderungsanträge sind seit 28. April freigeschaltet. Die Details kennt Ecovis-Fördermittelexperte Andreas Steinberger.

Wer Förderung beantragen kann

Zusätzlich zur Fixkostenerstattung können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro und einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Eigenkapitalzuschuss bekommen. Unternehmen, deren Einnahmen um mehr als 70 Prozent zurückgingen, bekommen eine auf 100 Prozent erhöhte Fixkostenerstattung. Fallen die Erlösrückgänge geringer aus, sinkt auch die prozentuale Höhe der Fixkostenerstattung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen.

Anschubhilfe für die Reisewirtschaft, Veranstalter und Kulturschaffende

Für Unternehmen der Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft gibt es zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe. Sie beläuft sich auf 20 Prozent der Lohnsumme, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen ist. Die Anschubhilfe beträgt maximal zwei Millionen Euro.

Zusätzlich kann die Veranstaltungs- und Kulturbranche Ausfall- und Vorbereitungskosten, die im Zeitraum März- Dezember 2020 vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.

Abschreibung von Waren

Hersteller, Groß- und Einzelhändler und nun auch professionelle Verwender verderblicher Waren (beispielsweise Gastronomie: Lebensmittel, Kosmetikstudio oder Friseursalons: Kosmetikprodukte) können Sonderabschreibungen für verderbliche Waren und Saisonware (bisher nur Winterware), die wegen des Lockdowns nicht zu verkaufen waren, als förderfähige Fixkosten geltend machen.

Alternative Vergleichszeiträume

In begründeten Fällen und bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen können Antragsteller alternative Vergleichszeiträume im Jahr 2019 wählen, um den Umsatzrückgang zu ermitteln.

Zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III wählen

Soloselbstständige mit Einnahmen aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten und Soloselbstständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind, bekommen ein Wahlrecht: Sie können bei der Schlussabrechnung nachträglich zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III wählen.

Start-ups berücksichtigt

Bis zum 31. Oktober gegründete Unternehmen und Start-ups sind nun ebenfalls antragsberechtigt.

Wie und bis wann Anträge zu stellen sind

Die Überbrückungshilfe III lässt sich nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte beantragen und zwar bis zum 31. August 2021. „Die Änderungsanträge lassen sich seit 28. April 2021 endlich über die Plattform stellen“, sagt Ecovis-Fördermittelexperte Andreas Steinberger.

Lücken sind geschlossen

Grundsätzlich sieht Steinberger die zusätzlichen Maßnahmen überwiegend positiv. „Es gab immer noch Lücken bei den Coronahilfen, aber inzwischen sind diese Lücken geschlossen“, meint der Ecovis-Berater.

Was zusätzlich in Mecklenburg-Vorpommern gilt

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, können mit zusätzlicher Unterstützung des Landes rechnen. Es ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes mit einem eigenen Landesprogrammteil und bezuschusst die Personalkosten. Mehr dazu erfahren Sie hier (ab Seite 15 im Dokument) https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2c%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/Corona/WIM_print_Brosch%C3%BCre_Corona_Hilfen_44_Seiten_Karte.pdf

Ein Foto von Andreas Steinberger können Sie mit einem Klick aufs Foto downloaden.

Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing

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