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Altersteilzeit: Besteuerung in der Freistellungsphase

Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen einer Altersteilzeitregelung nach dem Blockmodell erzielt werden, stellen keine Versorgungsbezüge dar. Es können daher weder Versorgungsfreibeträge noch Zuschläge zum Versorgungsfreibetrag in Anspruch genommen werden (BFH 21.3.2013, Az. VI R 5/12).


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