Steueroasen: Die Zeit drängt

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Über Gruppenanfragen können Steuerfahnder Informationen zu Auslandskonten erhalten. Viel Zeit für Selbstanzeigen bleibt nicht mehr.

Das Auslands-Bankgeheimnis in den EU-Mitgliedsstaaten bröckelt weiter. Im November 2015 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) der Schweiz eine Gruppenanfrage aus den Niederlanden für zulässig erklärt. Die dortige Steuerbehörde erhält damit bei der Großbank UBS Zugriff auf die Kontoinformationen mutmaßlich steuersäumiger Kunden mit Wohnsitz in den Niederlanden. Der Entscheid dürfte Vorbildcharakter haben.

Fällt ein Auslandskonto unter eine solche Anfrage und wurden die Vermögenseinkünfte daraus dem Finanzamt nicht gemeldet, drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Lücken bleiben kaum. Das Ersuchen der Niederlande etwa umfasst alle Konten mit Einlagen von mehr als 1.500 Euro. „Für noch mehr Transparenz wird ab 2017 der automatische Informationsaustausch innerhalb der EU sorgen, wobei dann auch Transfers von Kapital in Länder außerhalb Europas erfasst werden können“, sagt Rechtsanwalt Alexander Littich.

Sind die Konten erst einmal offengelegt, ist die strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Betroffene sollten deshalb sehr schnell handeln und fachliche Beratung suchen. Bei Ecovis stehen dafür auch Ansprechpartner in Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz sowie in über 60 weiteren Ländern weltweit zur Verfügung.

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