Neuer IFRS-Leasingstandard

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Der neue IFRS 16 wurde im Januar 2016 verabschiedet und ist erstmals verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Er soll die bilanzielle Transparenz von Leasingverhältnissen verbessern und bilanzgestaltende Möglichkeiten reduzieren. War es für den Leasingnehmer nach IAS 17 noch möglich, Mietleasingverhältnisse „off balance“, also außerhalb der Bilanz, lediglich als Aufwand zu berücksichtigen, führten Finanzierungsleasingverhältnisse zu einer erhöhten Passivierung und damit zu einer Verschlechterung der Bilanzkennzahlen. Künftig sieht der Standard für den Leasingnehmer nun nur noch ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen „on balance“ (in der Bilanz) zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt zwölf Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert (jeweils Wahlrecht). Der Leasinggeber hingegen unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen (finance bzw. operate lease), für ihn ändert sich nichts an der bisherigen Bilanzierung.

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