Tipp: Joint Venture Gründung in China

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Warum ein Joint Venture? Natürlich ist es in der Regel besser, eine eigene Gesellschaft, also eine WFOE oder FICE, zu gründen. Damit können Eigentumsrechte, Verkaufskanäle und auch das Geschäft zu 100 % vom Investor selbst kontrolliert werden. Dennoch gibt es auch gute Gründe, ein Joint Venture mit einem chinesischen Partner einzugehen:

  1. Zum einen kann sich die Notwendigkeit aufgrund gesetzlicher Vorschriften ergeben. Manche Geschäftsvorhaben sind nach chinesischem Recht nur mit einem chinesischen Partner erlaubt.Oft muss der chinesische Partner dann mit mehr als 50 % an Ihrem Unternehmen beteiligt sein. Typische Beispiele: die Automobil- und die Energieindustrie. Wollen Sie in einem dieser Segmente in China aktiv werden, brauchen Sie laut Gesetz einen chinesischen Partner.
  2. Zum anderen kann ein Joint Venture zweckmäßig für Sie sein, da Ihnen ein chinesischer Partner handfeste Vorteile bieten kann: zum Beispiel ein Grundstück oder exzellente Verkaufskanäle und ein festes Netzwerk.

Wir beraten Sie bei der Findung der optimalen Unternehmensstruktur, sowie der Due Diligence und der Erstellung aller rechtlichen Dokumente.

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