Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge: Erste Neuregelungen zeichnen sich ab

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Bundesregierung und Bundesrat diskutieren noch über die vom Verfassungsgericht vorgegebene Erbschaftsteuerreform, in einigen Punkten allerdings scheint bereits Einigkeit zu bestehen.

Die Kriterien für die Lohnsummenregelung stehen so gut wie fest. Bislang ist bei weniger als 20 Beschäftigten die steuerfreie Übertragung ohne Nachweis einer Mindestlohnsumme möglich. Dies soll künftig nur noch für Betriebe mit bis zu drei Beschäftigten gelten. Bei mehr Mitarbeitern müssen die Unternehmen den Erhalt gewisser Lohnsummen in bestimmten Zeiträumen nach der Übertragung nachweisen. Die vorgesehenen neuen Anforderungen sind in Stufen nach drei bis zehn Mitarbeitern sowie elf bis zu 15 Mitarbeitern gestaffelt. Bei Firmen mit mehr Beschäftigten gelten die Vorschriften des alten Rechts. „Es müssen nun mehr Betriebe damit rechnen, bei der Lohnsumme in einen Beobachtungszeitraum zu kommen“, sagt Uwe Fransen, Steuerberater bei Ecovis. Möglicherweise ist deshalb ein Vorziehen der Nachfolge unter den Bedingungen des noch geltenden Rechts sinnvoll. Steuerliche Überlegungen sollten jedoch nicht im Vordergrund stehen. „Wichtig ist vor allem, dass sich die Familie einig ist und klare Vorstellungen von der Betriebsnachfolge und Vermögensverteilung hat“, sagt Fransen.

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