Schadensersatzpflicht des Mieters bei farbigem Anstrich

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Ein Mieter muss Schadensersatz leisten, wenn er eine in neutralen Farben übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, den die Mehrzahl von Mietinteressenten nicht akzeptiert und der es praktisch unmöglich macht, die Wohnung neu zu vermieten. Der Schaden des Vermieters liegt darin, dass er die Dekoration beseitigen muss (BGH Urteil vom 06.11.2013, VIII ZR 416/12).

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