Scharfe Schwerter für Auftragnehmer II: Bauforderungssicherungsgesetz – Forderungsrealisierung gegen den Geschäftsführer persönlich

Den Auftragnehmern stehen bereits für seit dem 01.01.2009 geschlossene Bauverträge rechtliche Möglichkeiten zur Seite, welche häufig in Vergessenheit geraten: Bauforderungssicherungsgesetz: Der Generalunternehmer wird zum Treuhänder seiner Nachunternehmer! Die Neufassung des § 1 BauFordSiG wird von den Baubeteiligten unterschätzt. Ggfls. müssen künftig baustellenbezogene Treuhandkonten eingerichtet werden, um die persönlichen Haftungsrisiken der Verantwortungsträger eines GU/HU (zum Beispiel … Scharfe Schwerter für Auftragnehmer II: Bauforderungssicherungsgesetz – Forderungsrealisierung gegen den Geschäftsführer persönlich weiterlesen