Jede Abweichung vom Bausoll ist ein Mangel
Keine Enthaftung bei Verweis auf Produktinformationsblatt: Das OLG Hamburg stellt nochmals ausdrücklich klar: Erfolgt der Bedenkenhinweis auf eine unzureichende Vorunternehmerleistung nicht zur rechten Zeit, in der gebotenen Form und Klarheit sowie gegenüber dem richtigen Adressaten, haftet der Werkunternehmer für die mangelhafte Leistung uneingeschränkt. Die Übergabe eines Prouktinformationsblatts reicht als Bedenkenhinweis nicht aus.
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