Schadensersatz bei verzögerter Bearbeitung einer Bauvoranfrage!

Das OLG Dresden hat in seinem Urteil vom 27.04.2018 (Az. 1 U 1701/16) entschieden, dass grundsätzlich jede Behörde die Amtspflicht hat, die an sie gestellten Anträge mit der gebotenen Beschleunigung innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln und die Anträge, sobald eine ordnungsgemäße Prüfung abgeschlossen ist, in angemessener Frist zu bescheiden. Die zuständige Baugenehmigungsbehörde trifft damit … Schadensersatz bei verzögerter Bearbeitung einer Bauvoranfrage! weiterlesen