Beratung kennt keine Landesgrenzen

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In Deutschland und Österreich haben viele Firmen und Privatpersonen enge Beziehungen zum Nachbarstaat. Ecovis bietet ihnen länderübergreifende Beratung aus einer Hand.

Sprache, Kultur oder wirtschaftliche Gepflogenheiten: Deutschland und Österreich haben vieles gemeinsam, und gerade in den Grenzregionen wird der europäische Gedanke des gegenseitigen Austauschs intensiv gelebt. Die deutschen Orte Freilassing und Bad Reichenhall etwa sind wirtschaftlich stark am nahen Salzburg orientiert, während umgekehrt viele österreichische Bürger gern hier wohnen. Für bayerische Unternehmen ist die Alpenrepublik ein wichtiger Markt, und ebenso machen Firmen aus Österreich gute Geschäfte im Freistaat. All das wirft aber immer wieder auch Fragen auf: Wo und wie sind die Niederlassungen im jeweiligen Nachbarland steuerpflichtig? Welcher Staat ist für die Sozialversicherung zuständig, wenn etwa die Beschäftigten in Deutschland wohnen und in Österreich arbeiten? Wo gibt es Überschneidungen und wo brauchen die Firmen eine spezielle Expertise für die Rahmenbedingungen vor Ort? „Viele steuerliche und rechtliche Fragen sind schon harmonisiert, oft aber gibt es auch noch tief greifende Unterschiede“, sagt Gunnar Sames, Steuerberater und Leiter der Ecovis-Niederlassung in Freilassing.

Kostenvorteile im Nachbarland

Er und seine Kollegen bieten in enger Kooperation mit der von Magister Gottfried Aschauer geleiteten Kanzlei Ecovis Salzburg umfassende Beratung zu allen Fragen rund um Steuern und Sozialversicherung. Circa ein Drittel der Mandanten in Freilassing sind steuerlich in Salzburg ansässige Personen oder österreichische Unternehmen, die in Deutschland Tochterfirmen gegründet haben. Auch Kostenfaktoren können ein Grund für die Etablierung solcher Niederlassungen sein. So zeigt eine Vergleichsstudie von Ecovis, dass die Lohnnebenkosten in Österreich im Durchschnitt um zehn Prozent höher liegen als in Deutschland. Gleichzeitig bleibt den meisten Arbeitnehmern nach Abzug der Steuern weniger Geld in der Brieftasche als ihren deutschen Kollegen.

Beratung über Grenzen hinweg

Vor allem locken die Marktpotenziale in den Nachbarländern. Auch für die KB Vorspann-Technik GmbH mit Hauptsitz in Gräfelfing bei München, die in Deutschland zu den führenden Firmen im Bereich des Spannbetonbaus gehört, ist Österreich ein wichtiger Markt. Das Unternehmen plant, konstruiert und montiert Vorspannsysteme sowie Schrägseile für den Brücken- und Ingenieurbau ebenso wie für den Hochbau und in Windenergieanlagen. In Österreich ist die hundertprozentige Tochtergesellschaft KB Vorspann-Technik Salzburg Marktführer auf diesem Gebiet. „Sowohl der intensive Leistungsaustausch zwischen der deutschen und der österreichischen Gesellschaft als auch der permanente geschäftliche Kontakt mit verbundenen Unternehmen in Norwegen, Polen, der Ukraine und der Schweiz sowie unsere internationalen Kundenkontakte stellen uns auf dem Gebiet Steuern vor immer neue Herausforderungen“, sagt Geschäftsführer Bernd Hilger. Er hat vor zwei Jahren bewusst auf die Berater von Ecovis mit seinen grenznahen Partnern in Deutschland und Österreich gesetzt. Eine permanente und professionelle Beratung im Bereich Steuern und Bilanzierung, so betont der Firmenchef, sei für sein Unternehmen einschließlich der Tochtergesellschaft in Salzburg unverzichtbar. „Mit Ecovis Freilassing und Ecovis Salzburg wurde dafür eine perfekt funktionierende Lösung gefunden“, sagt Unternehmer Hilger.

Komplexe Fragen rund um das Vermögen

Das Zusammenspiel der beiden Ecovis-Niederlassungen schätzen heute auch viele andere Mandanten, die in Deutschland und Österreich stets einen Berater mit der für sie relevanten Expertise finden. Die Teams in Salzburg und Freilassing tauschen sich zudem regelmäßig über ihre Erfahrungen und Marktanfragen aus. Auch zum Thema Erben könnte es demnächst vermehrt Beratungsbedarf geben. Grund dafür ist die neue EU-Erbrechtsverordnung, die für veränderte rechtliche Rahmenbedingungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen sorgt (siehe dazu Seite 4). Für einen in Salzburg lebenden deutschen Staatsbürger könnte das bedeuten, dass für die Aufteilung seines Vermögens – wenn er es nicht anders verfügt hat – ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung kommt.

Selbstanzeigen nehmen zu

Besonderer Beratungsbedarf herrscht in jüngster Zeit bei rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Vermögensanlage. „Auch österreichische Banken drängen ihre Kunden vermehrt zur Selbstanzeige bisher nicht deklarierter Kapitalerträge, wobei vor allem viel Druck von den Tochtergesellschaften schweizerischer Banken kommt“, sagt Alexander Littich, Rechtsanwalt LL.M. bei Ecovis. Viel Unklarheit herrscht darüber hinaus bei der Frage, ob und wie im Nachbarland erhobene Steuern bei der Abrechnung mit dem Fiskus in der Heimat angerechnet werden können. Grundsätzlich gilt für Bundesbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, dass sie auch ihre in Österreich erzielten Zinserträge in Deutschland versteuern müssen. Hier unterliegen sie grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Da – im Gegensatz zu inländischen Zinerträgen – für Zinsen aus Österreich keine deutsche Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, sind diese Beträge in der Einkommensteuererklärung gesondert anzugeben.

EU-Quellensteuer

Darüber hinaus fällt aber bereits in Österreich eine EU-Quellensteuer in Höhe von 35 Prozent an. Falls sie einbehalten wurde, wird sie nach Vorlage der Steuerbescheinigung auf die Einkommensteuerschuld in Deutschland angerechnet. Für den Fall, dass infolge eines bewilligten Antrags die Zinseinkünfte vom Steuerabzug in Österreich freigestellt wurden, werden diese an die deutsche Finanzverwaltung gemeldet. Ebenso ist aufgrund der Angabepflicht in der Steuererklärung sichergestellt, dass hierfür in Deutschland die fälligen Steuern entrichtet werden. Seit Jahresbeginn wird von den österreichischen Banken in manchen Fällen auch eine Quellensteuer auf Zinserträge von bestimmten Gesellschaftern und Anlegern aus Deutschland erhoben, die nicht mit der EU-Quellensteuer zu verwechseln ist. „Auch hier müssen sich ausländische Anleger die einbehaltene Quellensteuer in Österreich vollständig erstatten lassen, was allerdings mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden sein kann“, sagt Ecovis-Experte Gunnar Sames.

Was wir für Sie tun können

  • Beratung deutscher und österreichischer Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Nachbarland
  • Begleitung von Unternehmensansiedlungen in Deutschland und Österreich
  • Steuervergleichs- und Steuerbelastungsrechnungen zwischen Deutschland und Österreich
  • Beratung zu Fragen des deutsch-österreichischen Steuerrechts und insbesondere auch zu umsatzsteuerlichen Aspekten
  • Länderübergreifende Kooperation zu allen Fragen rund um Steuern und Sozialversicherung

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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