Bessere Abschreibung für Mietwohnungen geplant

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Die Bundesregierung will mit Hilfe von steuerlichen Anreizen den Bürgern mehr Mietwohnraum bieten. Dem im September eingebrachten Gesetzentwurf zufolge will sie dann bis zu 28 Prozent der Baukosten in den ersten vier Jahren steuerlich fördern. Neben der regulären Abschreibung von zwei Prozent im Jahr der Anschaffung und in den drei Folgejahren sieht die geplante Sonderabschreibung zusätzlich jährlich fünf Prozent für die ersten vier Jahre vor.

Strenge Regeln für die neue Sonderabschreibung:

  • Nur für Neubauten gibt es die Sonderabschreibung. Der Bauantrag oder Bauanzeige muss nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt oder angezeigt worden sein.
  • Nur neugeschaffener und zuvor noch nicht vorhandener Wohnraum ist begünstigungsfähig.
  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen nicht mehr als 3.000 Euro/Quadratmeter Wohnfläche betragen. Liegen die Anschaffungs- oder Herstellkosten über 3.000 Euro/Quadratmeter Wohnfläche gibt es die Sonderabschreibung nicht.
  • Als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung sind maximal die tatsächlichen Baukosten oder höchstens 2.000 Euro/Quadratmeter Wohnfläche heranzuziehen. Dadurch ist die Förderung auf maximal 400 Euro/Quadratmeter Wohnraum im Vierjahreszeitraum begrenzt.
  • Eigengenutzter Wohnraum ist nicht begünstigt. Der neugeschaffene Wohnraum muss für mindestens zehn Jahre fremdvermietet werden, sonst entfällt die Förderung – auch rückwirkend.

„Bislang konnten Immobilienkäufer ihre Verluste aus Vermietungseinkünften im Jahr der Anschaffung bei der Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen nicht geltend machen“, sagt Silke Grieger, Steuerberaterin bei Ecovis in Rostock, „mit dem neuen Gesetzesvorhaben soll dies nun möglich sein.“ Sie wollen Mietwohnungen bauen oder haben Fragen zu Thema bauen, vermieten und Steuern? Wir helfen Ihnen gerne.

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