Betriebliche Gesundheitsförderung – so bleiben 600 Euro steuerfrei
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Betriebliche Gesundheitsförderung – so bleiben 600 Euro steuerfrei

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Unternehmen wollen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben. Deshalb bieten sie ihnen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Bis zu 600 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei, so die Finanzverwaltung. Wie Sie und Ihre Mitarbeiter von der Steuerbefreiung profitieren können, erklärt Ihnen Steuerberater Dirk Wellner in Greifswald.

Was versteht man unter betrieblicher Gesundheitsförderung?

Betriebliche Gesundheitsförderung soll Krankheitsrisiken verringern und die Gesundheit der Mitarbeiter fördern. Dazu zählt zum Beispiel die Rückenschule. Auch Ernährungscoachings, Stressbewältigungskurse sowie Raucherentwöhnungskurse gehören zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Welche steuerlichen Vorteile bietet betriebliche Gesundheitsförderung?

„Bietet der Arbeitgeber solche Maßnahmen zusätzlich zum Gehalt an, bleiben diese bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei. Der Arbeitnehmer zahlt also keine Lohnsteuer“, sagt Ecovis-Steuerberater Dirk Wellner in Greifswald. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls davon, denn er muss dafür keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Details dazu hat die Finanzverwaltung am 20.04.2021 per BMF-Schreiben veröffentlicht.

Müssen die Maßnahmen von den Krankenkassen zertifiziert sein?

Sind die Kurse zertifiziert, dann sind sie steuerfrei. Sind sie nicht zertifiziert, dann können die Maßnahmen unter bestimmten Umständen dennoch steuerfrei bleiben. „Unternehmer müssen die Voraussetzungen für einen Kurs aber genau prüfen und entsprechende Dokumente zum Lohnkonto hinzufügen“, erklärt Wellner.

Was gehört nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung?

Spendiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder das Fitnessstudio, dann handelt es sich dabei nicht um betriebliche Gesundheitsförderung. Das gilt beispielsweise auch für Massagen, Spinning-Kurse und überwiegend gerätegestützes Training. Solche nicht begünstigten Maßnahmen können aber eventuell unter die 44-Euro-Freigrenze fallen.

Vergleichsrechnung zur betriebliche Gesundheitsförderung

Der Arbeitgeber möchte die Gesundheit seiner Arbeitnehmer fördern und überlegt, entweder die Fitnessmitgliedschaft bis 600 Euro anzubieten oder die Kosten für zertifizierte Kurse bis zu 600 Euro zu übernehmen.

 FitnessstudioZertifizierte Kurse steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG
Kosten für Maßnahmen Arbeitgeber600 Euro600 Euro
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber (ca. 20 %)120 Euro0 Euro
Lohnsteuer Arbeitnehmer (Annahme 22 %)132 Euro0 Euro
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer (ca. 20 %)120 Euro0 Euro
Abgaben und Steuern

Für Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer

 

120 Euro

252 Euro

 

0 Euro

0 Euro

 „Die Vergleichsrechnung zeigt, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit zertifizierten Kursen mehr sparen“, sagt Steuerberater Wellner, „der Arbeitgeber muss nur die Maßnahme selbst bezahlen.“

Tipp: Mitarbeiter mit steuerfreien Arbeitgeberleistungen motivieren

Sie wollen wissen, wie Sie Ihren Mitarbeitern sonst noch Gutes tun können? Das haben wir in der Ecovis-Broschüre für Sie zusammengefasst. Diese können Sie für 10 Euro bestellen unter presse@ecovis.com. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.ecovis.com/steuerfrei.

Ein Foto von Dirk Wellner können Sie hier herunterladen:

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Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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