Bundesgerichtshof kippt Jameda-Geschäftsmodell

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Der Bundesgerichtshof hat der Klage einer Hautärztin auf Löschung ihres Jameda-Profils stattgegeben. Damit steht das gesamte Geschäftsmodell auf der Kippe.

In dem Verfahren hatte die Klägerin sich insbesondere darauf berufen, dass Jameda sie als Nichtzahlerin gegenüber zahlenden Kunden benachteiligt. Beim Aufruf des Profils eines nichtzahlenden Arztes werden nämlich die Profilbilder unmittelbarer Konkurrenten gleicher Fachrichtung in der Nähe mit Entfernungsangaben und Bewertungen eingeblendet. Demgegenüber blendet Jameda bei Ärzten, die sich bei dem Bewertungsportal kostenpflichtig registriert und ein „Premium-Paket“ gebucht haben, keine Konkurrenten auf deren Profil ein.

Der Bundesgerichtshof sieht Jameda deswegen nicht mehr in der Rolle eines neutralen Informationsvermittlers, sondern sieht das eigene Werbeangebot in den Vordergrund treten (Urteil vom 20.02.2018, VI ZR 30/17). Entsprechend tritt das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit hier gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zurück: Das Profil der Klägerin muss gelöscht werden.

Damit ist das gesamte Geschäftsmodell von Jameda gefährdet. „Wenn eine große Zahl von Ärzten nun die Löschung ihrer Einträge verlangt, könnte die Abdeckung der Ärzteschaft zu gering werden, als dass Patienten noch glauben, dort eine verlässliche Auskunft über das Angebot und die Qualität von Ärzten zu bekommen“, sagt Tim Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis in München.

Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München

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