Diskriminierung – Burnout und Mobbing – Wie Unternehmen damit umgehen können

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In den vergangenen Jahren beobachten wir allgemein bei den Arbeitsgerichten eine zunehmende Zahl von Klagen mit erheblichen Schmerzensgeldforderungen zwischen 10.000 EUR und 900.000 EUR. Wo die Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt ist der Kläger nicht weit. Die verklagten Unternehmen reagieren zum Teil panisch. Die Klageforderungen sind häufig absurd.

In der eigenen täglichen Beratung werden von Arbeitnehmern und Unternehmen immer wieder Konflikte unter dem Thema Mobbing / Diskriminierung an uns herangetragen. In allen Fällen konnte den Mandanten geholfen und zufrieden stellende Ergebnis erzielt werden.

Nur in wenigen Ausnahmefällen liegt überhaupt Mobbing /eine Diskriminierung vor. Häufig können sich einzelne Mitarbeiter, manchmal auch die Unternehmer selbst nur schlicht nicht benehmen.

Hier helfen klärende Gespräche (Mediationen), die Erarbeitung von Regeln für den Umgang miteinander ebenso, wie in einigen Fällen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem störenden Mitarbeiter.

Was ist eigentlich Mobbing und wie können Unternehmen reagieren?

  1. Mobbing ist ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen oder Vorgesetzte.
  2. Aber nicht jede berechtigte oder überzogene Kritik durch den Arbeitgeber stellt eine Persönlichkeitsverletzung und damit Mobbing dar, gerade dann nicht, wenn der Arbeitnehmer selbst Kritik in heftiger Form üben kann.
  3. Die Besonderheit liegt darin, dass nicht einzelne, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des Arbeitnehmers führen muss.


Wie sollte das Unternehmen mit Mobbingvorwürfen umgehen?

Hinweis zur Beratungspraxis: Bereits kleinere Unternehmen, in denen der Unternehmer nicht mehr täglich mit allen Mitarbeitern Kontakt haben kann, sind gut beraten, über die Einführung eines standardisierten Konfliktmanagementsystems nachzudenken, um möglichst frühzeitig – auch unterschwelligen Konflikten – entgegen zu wirken. Das Unternehmen stellt für den Umgang mit Konfliktfällen einen Regelkatalog auf. In vielen mittelständischen Unternehmen fehlt es darüber hinaus aber bereits an klaren und eindeutigen Regelungen über den „Umgang mit einander“.

Hier empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Ecovis-Beratern vor Ort.

Das Unternehmen muss bedenken, dass ein einziger unzufriedener (nörgelnder)Mitarbeiter das Betriebsklima nachhaltig und mit Auswirkungen auf die Produktivität entscheidend beeinflusst. Klar kommunizierte Verhaltensregeln im Unternehmen und eindeutige Reaktionen bei Regelverletzungen helfen, Konflikte zu vermeiden und im Konfliktfall schnell Lösungen zu finden. Gerade dort, wo Konfliktmanagementsysteme existieren und dennoch Arbeitsplatzkonflikte nicht gelöst werden können, akzeptieren auch die Arbeitsgerichte verhaltensbedingte Kündigungen.

Aktuelle Beiträge und Gerichtsentscheidungen zu Mobbingklagen im Ecovis-Blog Personalberatung und Arbeitsrecht:

Interview zum Thema:


Marcus Bodem M.A.
Fachanwalt für Arbeitsrecht / Wirtschaftmediator (Berlin)

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