E-Lastenfahrrad: Regierung setzt Förderung fort
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern im Rahmen der neuen E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) weiterhin finanziell unterstützen. Daher nimmt die Bundesregierung die Ende Februar 2024 eingestellte Förderung wieder auf. Die Details kennt Ecovis-Steuerberater Stephan Jäkel aus Osnabrück.
Wer ist antragsberechtigt?
- Private Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform)
- Freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen
Ausgeschlossen sind private Vereine, Kommunen, Stadt- und Landkreise sowie deren Einrichtungen.
Antragsfrist und Antragsverfahren der NKI-Förderung
Anträge auf die Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern müssen Antragsberechtigte vor dem Vorhabenbeginn online über das Antragsportal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Die Richtlinie trat am 1. Oktober 2024 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2027.
Fördersumme
Die Förderquote beträgt 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstfördersumme ist dabei auf 3.500 Euro, statt auf bisher 2.500 Euro, pro Rad beschränkt. „Aber aufgepasst: Nicht jedes Modell wird subventioniert“, sagt Ecovis-Steuerberater Stephan Jäkel. „Welche E-Lastenfahrräder förderfähig sind können Sie in der Positivliste des BAFA nachlesen“, empfiehlt er.
Was sollten Unternehmerinnen und Unternehmer beachten?
„Die Regierung fördert künftig auch größere E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger besser, die großvolumige oder besonders schwere Lasten befördern können“, sagt Stephan Jäkel. „Laut BAFA konnten bislang Förderzusagen von rund 17,5 Millionen Euro für insgesamt fast 11.800 E-Lastenfahrräder im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie erteilt werden“, weiß der Ecovis-Experte.