Nebentätigkeit während Kurzarbeitergeldbezug

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Die Corona-Pandemie zwingt Unternehmen unterschiedlichster Branchen dazu Kurzarbeit zu nutzen. Haben Sie Kurzarbeit in Ihrem Betrieb eingeführt und besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld, so ist die Anrechnung von Nebeneinkommen der Arbeitnehmer zu beachten. Wie Sie Ihr Risiko minimieren und mit Nebentätigkeiten Ihrer Arbeitnehmer umgehen sollten, haben wir Ihnen in einem Rundschreiben zusammengefasst.

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