Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft

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Die Errichtung einer Familien- oder Unternehmensstiftung ermöglicht es, das Vermögen und den Betrieb dauerhaft abzusichern. Zur zielgenauen Ausgestaltung gehört allerdings eine gründliche Vorbereitung.

Im Zuge einer Nachfolgeregelung gibt es viele Handlungsalternativen, aber auch Risiken. Streit in der Familie, Abfindungen oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen können zu betrieblichen Liquiditätsengpässen führen und sogar den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Vor besonderen Herausforderungen stehen Eigentümer, wenn sich in der Familie kein Nachfolger findet und die Entscheidung im Spannungsfeld zwischen persönlichen Zielen, sozialer Verantwortung und dem Erhalt des Lebenswerks zu treffen ist.

Eine Alternative zu familieninternen Lösungen oder dem Unternehmensverkauf bieten Stiftungen. Solche Einrichtungen müssen nicht zwangsläufig auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ausgerichtet sein. „Familienstiftungen etwa werden mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine oder mehrere Familien wirtschaftlich abzusichern und vorhandenes Vermögen vor Zerschlagung durch kommende Generationen zu sichern“, sagt Steuerberater Wilhelm Kollenbroich. Sie sind sowohl – durch ausdrückliche Maßgaben in der Stiftungssatzung – mit als auch ohne unmittelbaren Einfluss auf das Unternehmen gestaltbar. Die Familienmitglieder können als sogenannte Destinatäre Leistungen aus dem Stiftungsvermögen und den Stiftungserträgen empfangen.

Einen anderen Schwerpunkt hat die Unternehmensstiftung. „Sie kann die Entwicklung des Unternehmens unmittelbar beeinflussen und hat dabei vor allem dessen Fortbestand zum Ziel“, so Steuerberaterin Monika Deckwerth. Für beide Fälle gilt: Es gibt keine Gesellschafter, sondern nur Begünstigte. Damit kann es auch nicht zu einem Anteilsverkauf kommen, der die Struktur des Vermögens verändern würde. „Es sind privatrechtliche Stiftungen und sie gehören nur sich selbst“, erläutert Kollenbroich. Familienmitglieder haben über die festgelegten Leistungen hinaus – ebenso wie auch Gläubiger begünstigter Familienmitglieder – keinen Zugriff auf das Stiftungsvermögen.

Das Familienvermögen schützen

Voraussetzung für die Errichtung ist das Stiftungsgeschäft. Diese Willenserklärung enthält Aussagen zum eingebrachten Vermögen sowie zum Stiftungszweck. Bei der Familienstiftung etwa wird darin auch festgelegt, wer in welchem Umfang begünstigt wird. Erbschaftsteuerrechtlich ist eine Familienstiftung dann gegeben, wenn zu mehr als der Hälfte eine oder mehrere Familien bezugs- oder anfallsberechtigt sind. Das heißt, dass an sie Zahlungen während des Bestehens und bei Auflösung der Stiftung gehen. Liegt diese Berechtigung über 25 und bis 50 Prozent, ist ein wesentliches Familieninteresse Voraussetzung für eine Familienstiftung. Nach der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde wird das Vermögen in die Stiftung übertragen. Es soll in einem geschlossenen Kreislauf erhalten bleiben, den Unterhalt der Familie sichern und nicht etwa durch Erbstreitigkeiten zerstört werden. Angehörige können aber nach dem Tod des Stifters Pflichtteilergänzungsansprüche gegenüber der Stiftung geltend machen.

Da die Familie außerhalb der festgelegten Leistungen keinen Zugriff auf das Stiftungsvermögen hat, sind auch die darin enthaltenen Unternehmensteile entsprechend sicher. Die Stiftung sichert das Vermögen darüber hinaus vor dem Zugriff von Gläubigern. Der Fiskus macht jedoch in mehrfacher Hinsicht Ansprüche geltend. Das zu versteuernde Einkommen der Familienstiftung (ohne Gewerbebetrieb) unterliegt einer 15­-prozentigen Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag darauf. Auf die von den Destinatären empfangenen Leistungen erhebt der Fiskus die Abgeltungsteuer. Im Bereich der Erbschaft­ und Schenkungsteuer kann die günstige Steuerklasse I genutzt werden. Da eine Familienstiftung langfristig angelegt ist, können durch Änderungen im Steuerrecht jedoch Nachteile entstehen. „Das gilt insbesondere mit Blick auf die alle 30 Jahre anfallende Erbersatzsteuer“, sagt Peter Knop, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Diese pauschale Steuer fingiert die Vermögensübergabe an die nächste Generation, die bei natürlichen Personen spätestens durch den Todesfall erfolgt. Der Vorteil bei der Familienstiftung: Der genau fest gelegte Zeitrahmen von 30 Jahren ermöglicht die Planung der für die Erbersatzsteuer erforderlichen Liquidität.

Die Zukunft des Unternehmens sichern

Steht der Fortbestand des Unternehmens im Vordergrund, so kommt die Errichtung einer Unternehmensstiftung infrage. Sie kann die Geschäftsführung und Haftung selbst übernehmen, aber auch als Haupt­-oder Alleingesellschafter die Geschicke des Unternehmens lenken. „Die bei der Familienstiftung gewährten schenkungsteuerlichen Erleichterungen in Form der günstigen Freibeträge und Steuerklasse gibt es hier nicht“, erklärt Monika Deckwerth. Ein großer Vorteil aber liegt darin, dass keine Erbersatzsteuer erhoben wird. Das in der Firma gebundene Vermögen steht nur dann für die Versorgung der Familie zur Verfügung, wenn die Unternehmensstiftung als Familienstiftung ausgestaltet ist. Andernfalls steht ausschließlich die Zukunft des Betriebs im Vordergrund.

Aus diesem Grund hat sich Jörg Erler, Gründer der erfal GmbH & Co. KG im vogtländischen Falkenstein, entschieden, den von ihm gegründeten Komplettanbieter für den Raumausstattungsfachhandel in eine Unternehmensstiftung. „Als Stiftungsvorstand und jetzt angestellter Geschäftsführer stehe ich mit meinem Know­how weiter zur Verfügung. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass sich das Unternehmen auch in Zukunft gesund und ohne Streitigkeiten weiterentwickeln kann“, sagt Erler. Bei dieser Lösung gibt es keine Gesellschafter, die durch den Verkauf ihrer Anteile das Unternehmen gefährden könnten. Ebenso entfallen finanzielle Belastungen, die durch die Erbschaftsteuer bei Tod des Mitglieds einer Erbengemeinschaft entstehen würden. „Das Beispiel zeigt, was mit einer Stiftung alles möglich ist und wie sich damit die individuellen Wünsche des Stifters umsetzen lassen“, erklärt Peter Knop. Allzu oft wird man eine solche Lösung in Deutschland zwar nicht finden, weil häufig die persönlichen Interessen der Familie höher eingeschätzt und dann etwa über eine Familienstiftung umgesetzt werden.

Vor- und Nachteile genau abwägen

So kann eine Stiftung den Fortbestand des Unternehmens und/oder des Familienvermögens sichern. Andererseits ist das eingebrachte Vermögen der freien Verfügung entzogen. Der vom Stifter formulierte Wille kann von den folgenden Generationen nur schwer geändert werden. Es besteht aber auch die Gefahr, dass unflexible Vorgaben die Handlungsfähigkeit der Verantwortlichen nachteilig einschränken.

Drei Fragen an Jörg Erler, Gründer und Geschäftsführer der Erfal GmbH & Co. KG

Mit der Errichtung einer Unternehmensstiftung hat der Mittelständler aus dem sächsischen Falkenstein sein in drei Jahrzehnten aufgebautes Lebenswerk abgesichert. Die Firma, ein Hersteller und Lieferant von Sonnenschutz, Dekoration und Insektenschutz, ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, die Produktpalette wurde erweitert und der Personalstamm auf mehr als 440 Mitarbeiter ausgebaut. Mit der Errichtung der Stiftung kann sich der Betrieb nach den Vorstellungen des Gründers entwickeln und ist gegen eine Zerschlagung in künftigen Generationen geschützt.

Welche Alternativen sahen Sie für die Nachfolgelösung?

Ich hätte den Kopf in den Sand stecken und die Zukunft des Unternehmens meinen Nachfolgern überlassen können. Das wollte ich nicht. Auch die zweite Alternative, ein Verkauf, war für mich kein Thema. Ich hänge mit Herzblut an dem, was ich als Unternehmer aufgebaut habe. Wir sind mit 450 Mitarbeitern ein wichtiger Arbeitgeber in der Region Vogtland, und diese Arbeitsplätze wollte ich erhalten. Als weitere Alternativen boten sich eine Holding oder eine Stiftung an, deren Möglichkeiten mir der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Peter Knop von Ecovis vor Augen geführt hat. Nach reiflicher Überlegung habe ich dann Ende 2013 alle Anteile in eine Unternehmensstiftung eingebracht.

Wie gestaltete sich der Übergang und wie ist die Stiftung strukturiert?

Wir konnten das Unternehmen ohne steuerliche Zusatzbelastungen in die Stiftung einbringen. Im Bereich der Schenkungsteuer half die Optionsverschonung, die auf den Erhalt von Arbeitsplätzen abstellt. In den nächsten Generationen wird auch keine Erbersatzsteuer anfallen. Zu ertragsteuerlichen Belastungen kam es ebenfalls nicht, da wir keine stillen Reserven aufdecken mussten. Der überwiegende Stiftungszweck ist der Erhalt von Unternehmen im Vogtland. Die Stiftung bestimmt – vertreten durch den Stiftungsvorstand – gemeinsam mit der Geschäftsführung der erfal GmbH & Co. KG die Geschicke des Unternehmens. Ich selbst bin dort jetzt angestellter Geschäftsführer und derzeit alleiniger Stiftungsvorstand, der von zwei Aufsichtsräten kontrolliert wird.

Welche Weichen wurden für die Zukunft gestellt?

Nach meinem Ausscheiden wird der Stiftungsvorstand auf drei Personen erweitert werden. Wir wollen dafür die besten Mitarbeiter aus dem Unternehmen gewinnen und in der Geschäftsführung junge Leute installieren. Ich bin mit der Lösung zufrieden, weil die Zukunft von erfal nach meinen Vorstellungen gesichert ist. Es hätte diese Lösung aber nicht gegeben, wenn mir nicht ein Profi wie Peter Knop zur Seite gestanden wäre. Wir haben die Strategie gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.

 

 

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