Energiepreise: Ampel-Koalition plant Entlastung
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Energiepreise: Ampel-Koalition plant Entlastung

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Die Bundesregierung will Unternehmen und Privatpersonen angesichts der hohen Energiepreise entlasten. Der Koalitionsausschuss hat sich auf einen Referentenentwurf mit diversen Maßnahmen geeinigt. Umsetzen will der Bund die Pläne voraussichtlich zum 1. Juli 2022.

Kraftstoff-Rabatt

Ein zentraler Punkt ist die auf drei Monate befristete Senkung des Benzinpreises um 30 Cent und des Dieselpreises um 14 Cent je Liter. Die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe ermöglicht die Preissenkung. Davon profitieren sowohl private Haushalte als auch Unternehmen.

Energiepreispauschale für Arbeitnehmer

Alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer sollen einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt bekommen. Arbeitgeber sollen das Geld über die Lohnabrechnung auszahlen. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbstständige sollen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten.

Günstiges Nahverkehrsticket

Arbeitnehmer sollen außerdem für 90 Tage in den Genuss eines Tickets zum Preis von neun Euro monatlich für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommen. Die Regierung will dafür die Regionalisierungsmittel entsprechend erhöhen, damit die Länder dies organisieren können.

Bereits beschlossen: Abschaffung der EEG-Umlage

Nicht enthalten in dem Referentenentwurf ist die bereits im Februar beschlossene vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022. Sie soll ebenfalls die Energiekosten drücken. Auch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, des Grundfreibetrags, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und weitere Maßnahmen gehören zu dem im Februar vorgestellten Maßnahmenpaket.

Zu wenig, zu kompliziert

„Vor allem für energieintensive Betriebe reichen die Maßnahmen bei weitem nicht aus“, findet Ecovis-Steuerberater Alexander Weigert in München. „Die Auszahlung der Energiepreispauschale über die Lohnabrechnung bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten für die Unternehmen. Außerdem müssen die Unternehmen dafür womöglich noch in Vorleistung gehen“, fügt er hinzu.

Nicht berücksichtigt worden sei, dass der Staat von dem starken Anstieg der Energiepreise seit Monaten profitiere: „Die Energiepreissenkung gibt nur einen winzigen Teil der durch den Preisanstieg deutlich höheren Energie- und Mehrwertsteuereinnahmen an die Unternehmen weiter. Es wäre sinnvoller, temporär generell auf die Energiesteuer zu verzichten oder sie merklich zu senken“, findet Weigert. Viele Arbeitnehmer dürften sich auch durch das zeitlich befristete ÖPNV-Ticket verschaukelt fühlen. „In größeren Städten und Verkehrsverbünden haben die meisten ein Jahresabonnement“, sagt er.

Alexander Weigert
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer in München
Tel.: +49 89-58 98 0

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