Erbschaftsteuern sparen mit einer Kettenschenkung: Wie Sie den Freibetrag verdoppeln
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Erbschaftsteuern sparen mit einer Kettenschenkung: Wie Sie den Freibetrag verdoppeln

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Wer sein Vermögen an die nächste Generation übergibt, will unnötige Steuern vermeiden. Dabei helfen Freibeträge. Damit Betriebsinhaberehepaare ihre vollen Freibeträge nutzen können oder die Freibeträge sogar verdoppeln, rät Ecovis-Steuerberaterin Magdalena Glück in Dingolfing zur Kettenschenkungen. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.

Bei vielen Betriebsinhaberehepaaren ist die Situation so oder so ähnlich: Während einer der beiden durch den Betrieb zu einem gewissen Wohlstand gekommen ist, hat der andere Ehegatte kein oder nur ein wenig Vermögen. „Das sehen die Ehegatten sicher nicht so“, sagt Steuerberaterin Magdalena Glück, doch sie weiß: „Letztlich gilt, was auf dem Papier steht.“

Wollen die Eltern das Privatvermögen an die nächste Generation übergeben, ist der Freibetrag des vermögenden Ehegatten von 400.000 Euro pro Kind schnell ausgeschöpft. Die Freibeträge des nicht vermögenden Ehegatten bleiben dabei häufig ungenutzt, weil kein Vermögen vorhanden ist.

Lösung: Erst an den nichtvermögenden Ehegatten schenken, dann ans Kind

  1. In einem ersten Schritt schenkt der vermögende Ehegatte Vermögen dem nicht vermögenden Ehegatten. Ehegatten haben untereinander einen Freibetrag von 500.000 Euro.
  2. Im nächsten Schritt kann der nicht vermögende Ehegatte seinen möglichen Freibetrag an das Kind nutzen, indem er das Vermögen weiterschenkt.

Entscheidungsspielraum ist entscheidend

Mit Hilfe der Kettenschenkung können die Ehegatten ihre Freibeträge verdoppeln. Zulässig ist die Kettenschenkung allerdings nur, wenn der Beschenkte tatsächlich einen eigenen Entscheidungsspielraum hat und das Vermögen aus freien Stücken weiterschenkt. „Unzulässig ist die Verpflichtung zur Weitergabe“, warnt Steuerberaterin Magdalena Glück.

Ein Beispiel:

  • Die vermögende Unternehmerin und Mutter hat den Freibetrag durch eine Schenkung von 400.000 Euro an das Kind bereits ausgenutzt.
  • Der nicht vermögende Unternehmergatte und Vater hat kein Geld.
  • Das Kind braucht Geld und fragt, ob eine weitere Schenkung möglich ist.
  • Um alle Freibeträge zu nutzen, überträgt die Mutter in einem ersten Schritt 400.000 Euro an den Vater. Diese Schenkung ist steuerfrei wegen des Freibetrags zwischen Ehegatten in Höhe von 500.000 Euro.
  • Danach schenkt der Vater das Geld freiwillig weiter an das Kind und kann so seinen Freibetrag nutzen für eine steuerfreie Schenkung an das Kind

Magdalena Glück-Schinhärl
Steuerberaterin in Dingolfing
Tel.: +49 8731-75 96 0

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