Crowdfunding/Crowdinvesting: Geldgeber aus dem Netz

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Beim Crowdfunding oder Crowdinvesting wird online in Projekte, Ideen oder Unternehmen investiert. Dabei ist einiges zu beachten.

Das Prinzip des Crowdfunding ist im Grunde ganz einfach. Start-ups, Erfinder oder Künstler melden sich bei einer Internet-Plattform an und beschreiben zunächst ihre Vorhaben. Die Geldgeber – also die Crowd – überweisen dann einen bestimmten Betrag. Als Dankeschön bekommen die Unterstützer beispielsweise individuelle Geschenke.

Finanzierung via Crowdinvesting

Nach einem ähnlichen Prinzip funktioniert das sogenannte Crowdinvesting. Geeignet ist diese Finanzierungsalternative vor allem dann, wenn klassische Wege der Kapitalbeschaffung, wie etwa Bankkredite, nicht infrage kommen. „Besonders für junge Unternehmen in der Entwicklungsphase kann dies sehr sinnvoll sein“, betont Matthias Laudahn, Unternehmensberater. Ihre Ideen sollten sich von den bereits im Markt eingeführten Produkten oder Dienstleistungen unterscheiden und Alleinstellungsmerkmale aufweisen. „Unverzichtbar ist es, dass die Start-ups ihr Vorhaben sowie den Finanzierungsbedarf prägnant und transparent darstellen, das gilt ebenso für die Mittelverwendung“, sagt Laudahn. Die Mindestbeteiligung ist plattformabhängig und beträgt durchschnittlich etwa fünf Jahre. Als Gegenleistung erhalten die Investoren entsprechend große Firmen- und Gewinnanteile. Zu beachten ist die Art der Beteiligung. Beim partiarischen Nachrangdarlehen haben die Investoren keine Mitsprachemöglichkeit, sondern lediglich ein Informationsrecht, entweder monatlich oder quartalsweise. „Anders bei der atypischen stillen Beteiligung. Hier kann der Geldgeber auch Kontrollrechte erwerben“, so Laudahn. In jedem Fall zu beachten sind die Steuervorschriften. Bei Privatpersonen unterliegen die Gewinne aus ihren Beteiligungen der Kapitalertragsteuer. Sofern es sich beim Investor um eine Kapitalgesellschaft handelt, werden Gewerbe- und Körperschaftsteuern fällig. Für ältere Beteiligungen, die vor dem 4. Februar 2013 erworben wurden, gilt der persönliche Steuersatz des Investors.

Das Vorhaben genau prüfen

Es liegt auf der Hand, dass mit solchen Investitionen ein hohes Risiko einhergehen kann. „Es besteht immer die Möglichkeit des Totalverlusts, zumal nur wenige Jungunternehmer die ersten fünf Jahre nach der Gründung überstehen“, warnt der Finanzierungsexperte. Umso wichtiger sei es für die Geldgeber, ein geplantes Investment vorab ganz genau zu prüfen. „Das Risiko kann deutlich sinken, wenn er beispielsweise in ein Vorhaben investiert, das ein bereits erfolgreiches Projekt kopiert. Wichtig ist, dass bei der Übertragung des Projekts die regionalen Besonderheiten beachtet und umgesetzt werden.“

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