Fachkräftemangel: Mitarbeiter mit Geld vom Staat weiterqualifizieren
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Fachkräftemangel: Mitarbeiter mit Geld vom Staat weiterqualifizieren

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Der strukturelle Wandel – vor allem durch die digitale Transformation – verändert bestehende Tätigkeitsfelder in allen Branchen. Er erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und ihren Mitarbeitern auf allen Ebenen. Mit staatlicher Hilfe können Betriebe nun Beschäftigte weiterqualifizieren.

Die technologischen Entwicklungen und die Arbeitswelt 4.0 sorgen für vielerlei Herausforderungen. Insofern ist es unerlässlich, die Qualifikationen und Kompetenzen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Weiterbildung regelmäßig zu erweitern.

Das Qualifizierungschancengesetz

Bei der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften soll das Qualifizierungschancengesetz helfen. Das Gesetz bezweckt, Beschäftigte zu unterstützen, den digitalen Wandel und Strukturwandel durch Weiterbildung zu meistern, anstatt den Arbeitsplatz zu verlieren. Die staatliche Förderleistung für Weiterbildung wurde ausgedehnt und die bisherige Zielgruppe erweitert. „Weiterbildungsförderung erhalten danach aktuell im Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter, unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße“, erklärt Anne-Franziska Weber, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Ecovis in München.

Auch Mitarbeiter, die innerhalb des Unternehmens umsatteln oder aufsteigen möchten, gewährt das Qualifizierungschancengesetz Förderungsmöglichkeiten. Und: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel herrscht, können ebenfalls von der Weiterbildungsförderung profitieren.

Höhe und Voraussetzung der staatlichen Förderung

Die Höhe der Weiterbildungsförderung kann bis zu 100 Prozent betragen und richtet sich nach

  • der Größe des Betriebs,
  • dem Alter des Mitarbeiters und
  • dem Förderziel.

Die Weiterbildung muss einen Mindestumfang von 120 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten umfassen. Sie ist bei einem externen, zertifizierten Träger zu absolvieren. Inhalt der Weiterbildung muss die Vermittlung von zukunftsgerichteten Qualifikationen für die Arbeitswelt von morgen sein.

„Eine Förderung für Pflichtfortbildungen oder das Nachholen vorausgesetzter Fähigkeiten ist nicht im Förderprogramm eingeschlossen“, weiß Weber. Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt. Betriebliche Weiterbildung wird in Zukunft aufgrund der stetigen Veränderungen am Arbeitsmarkt immer wichtiger. „Das Qualifizierungschancengesetz gibt zahlreiche neue Impulse und holt Unternehmen wie auch Beschäftigte ab, um für die Arbeitswelt von morgen gewappnet zu sein“, sagt Ecovis-Expertin Weber.

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