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Fahrtenbuch: Den Treibstoffverbrauch schätzen ist nicht erlaubt

Entscheidet sich der Steuerpflichtige für die Führung eines Fahrtenbuchs, muss er die gesamten Aufwendungen für seinen Pkw, etwa auch Treibstoffverbrauch und -kosten, anhand von Belegen nachweisen. Kann er das nicht, darf er die Fahrtenbuchmethode nicht nutzen.


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