Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz: Soll Vertrauen in Finanzplatz Deutschland stärken
Mit dem neuen Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) will die Bundesregierung einen weiteren Vertrauensverlust in den Finanzplatz Deutschland verhindern. Sie will so Lehren aus dem Skandal um den Finanzdienstleister Wirecard ziehen. Vorgesehen sind verstärkte Kontrollen und härtere Strafen.
Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft
Hinter dem FISG verbirgt sich eine Stärkung der Bilanzkontrolle mit schärferen Regeln für Abschlussprüfer. Nachdem der Bundestag dem neuen Gesetz am 20. Mai in zweiter und dritter Lesung zugestimmt hat, stimmte am 28. Mai auch der Bundesrat zu. Das Gesetz kann nun am 1. Juli in Kraft treten.
Verstärkte Kontrollen geplant
Hinter dem FISG verbirgt sich eine Stärkung der Bilanzkontrolle mit schärferen Regeln für Abschlussprüfer. Der Gesetzgeber hat einen Entwurf für das FISG Ende 2020 auf den Weg gebracht. Mit dem FISG bekommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine neue, zentrale, Rolle in dem Kontrollsystem mit mehr Kompetenzen und Durchgriffsmöglichkeiten. Bei Verdacht von Bilanzverstößen soll sie direkt gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten können. Außerdem erhält die BaFin ein Prüfungsrecht gegenüber kapitalmarktorientierten Unternehmen.
Strengere Regeln für die Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfer sollen künftig unabhängiger gegenüber den Mandanten sein. Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen künftig spätestens nach zehn Jahren ihren Wirtschaftsprüfer wechseln. Wer ein Unternehmen prüft, darf es außerdem nicht gleichzeitig in Steuer- und Bewertungsfragen beraten.
Was Unternehmen ändern müssen
Unternehmen müssen die internen Kontrollmöglichkeiten ausweiten. Der Aufsichtsrat von Unternehmen von öffentlichem Interesse erhält zusätzliche Kompetenzen und muss einen Prüfungsausschuss einrichten. Der Vorsitzende dieses Ausschusses hat intern ein unmittelbares Auskunftsrecht. Börsennotierte Aktienunternehmen müssen ein angemessenes und wirksames Kontrollsystem und ein entsprechendes Risikomanagementsystem einrichten.
Härtere Strafen
Wirtschaftsprüfer müssen sich auf ein verschärftes Bilanzstraf- und Bilanzordnungswidrigkeitsrecht einstellen. Die zivilrechtliche Haftung von Abschlussprüfern wird verschärft. Statt wie bisher mit maximal vier Millionen Euro haften Abschlussprüfer künftig gegenüber ihren Mandanten mit bis zu 16 Millionen Euro. Bei grober Fahrlässigkeit gilt sogar eine uneingeschränkte Haftung. Im Bilanzstrafrecht drohen im schlimmsten Fall Haftstrafen.
Änderungen nicht zielführend
„Die Absichten des Gesetzgebers sind sicher gut, doch das neue Gesetz ist nicht zielführend“, meint Ecovis-Wirtschaftsprüfer Armin Weber in München. „Die verschärften Haftungsregeln werden dazu führen, dass sich gerade kleinere und mittlere Abschlussprüfer zurückziehen und nur noch beraten. Die Konzentration in der Branche werde dadurch eher noch zunehmen.
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