Gesellschafter einer GbR kann Teilungsversteigerung beantragen

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Gegenstand einer Teilungsversteigerung können grundsätzlich nur Grundstücke sein, die im gemeinschaftlichen Eigentum mehrerer Personen stehen.

Ein Gesellschaftsgrundstück steht jedoch im Alleineigentum der Gesellschaft, nämlich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gleichwohl ist jeder einzelne Gesellschafter berechtigt, die Teilungsversteigerung zu beantragen, so der BGH in seinem Urteil vom 16.05.2013 – V ZB 198/12.


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