Gewährleistungsansprüche beim Kauf einer Photovoltaikanlage
Gewährleistungsansprüche einer Photovoltaikanlage verjähren in 2 Jahren. Dies hat der Bundesgerichtshof am 09.10.2013 entschieden (VIII ZR 318/12).
Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Photovoltaikanlage nicht um ein Bauwerk handelt und eine Photovoltaikanlage nicht einem Bauwerk dient. Die Anlage soll einzig und allein Strom erzeugen und den Käufer dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle (Einspeisevergütung) verschaffen. Damit gilt die 2-jährige Verjährungsfrist und nicht die 5-jährige Verjährungsfrist wie bei Bauwerken.
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