Grundsteuer: NRW setzt Bundesmodell um
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Grundsteuer: NRW setzt Bundesmodell um

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Nordrhein-Westfalen will die Öffnungsklausel bei der Grundsteuer nicht nutzen. Damit gilt im Westen nun das Bundesmodell.

Nordrhein-Westfalen (NRW) wird das Bundesmodell bei der Grundsteuer umsetzen. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hat dies am 6. Mai 2020 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. NRW will damit die Öffnungsklausel nicht nutzen und wird kein eigenes Landesgesetz erlassen.

Welche Daten Grundstückseigentümer künftig vermutlich liefern müssen

Zur Erstellung der Steuererklärung für die neue Grundsteuerberechnung werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern laut nordrhein-westfälischem Finanzministerium auf Basis des Bundesmodells Angaben über den zu bewertenden Grundbesitz notwendig sein.

Bei Wohngrundstücken zum Beispiel

  • die Grundstücksfläche,
  •  der Bodenrichtwert,
  • die Wohnfläche und
  • das Baujahr.

Online-Plattform soll Daten bündeln

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper will Eigentümerinnen und Eigentümer bei ihrer Steuererklärung unterstützen. Rechtzeitig vor Abgabe der Steuererklärung will das Land alle verfügbaren Grundstücksinformationen dafür bereitstellen. Der NRW-Finanzminister will die in den Katasterämtern und bei den Gutachterausschüssen verfügbaren Daten auf einer speziellen Online-Plattform bereitstellen.

Peter Kollenbroich, Steuerberater bei Ecovis in Düsseldorf, befürchtet, dass die von den Steuerpflichtigen geforderten Angaben letztlich gar nicht so einfach zusammen zu tragen sind, wie der nordrhein-westfälische Finanzminister das beabsichtigt. Seiner Meinung nach liegen viele Angaben bei den Behörden nicht digital vor.

NRW hat die Chance auf ein einfacheres Landesmodell verpasst

„Im Hinblick auf die erforderlichen Steuererklärungen ab 2022 ist es höchste Zeit, dass wir Planungssicherheit bekommen. Wir wissen jetzt immer noch nicht, welche Angaben nachher genau gefordert sind.“, kritisiert Kollenbroich. Seiner Meinung nach wären Vereinfachungen mit einem Landesmodell wichtig gewesen. „Doch einem vereinfachten Landesmodell hat NRW jetzt eine Absage erteilt.“ Er befürchtet, dass trotz aller Bemühungen um eine vereinfachte Ausgestaltung die Erstellung der Steuererklärung für Grundstückseigentümer nicht wie versprochen zum Spaziergang, sondern zum Kraftakt wird.

Hier geht’s zur Pressemeldung des nordrhein-westfälischen Finanzministers: Grundsteuer: Bundesmodell gilt für Nordrhein-Westfalen | FINANZVERWALTUNG (nrw.de)

Zum Hintergrund und wie das Bundesmodell genau aussieht, hier erfahren Sie mehr: Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu (ecovis.com)

Anleitungen der Bundesländer zur Grundsteuer-Feststellungserklärung

Die Bundesländer stellen Ausfüll- bzw. Klickanleitungen zur Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Ausfüllanleitung von Nordrhein-Westfalen.

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Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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