Hilfsbereitschaft wird belohnt
München – Naturkatastrophen oder Epidemien sind unvorhersehbar und treffen oftmals die Ärmsten. Nicht nur in diesen Situationen ist die Hilfsbereitschaft in Deutschland ungebrochen – 2014 gaben die Deutschen rund 6,4 Milliarden Euro für gemeinnützige Zwecke und katastrophenbedingte Sonderprojekte. Dennoch stellt sich vielen Spendern die Frage, ob die Hilfe auch bei denen ankommt, die sie benötigen und wie sich die Unterstützung von Hilfsorganisationen steuerlich auswirkt.
Für Werbung, Transport oder Administration fallen bei deutschen Hilfsorganisationen mit Spendensiegel (vergeben von „Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen“, DZI) rund 14 Prozent der gespendeten Gelder an – der Löwenanteil fließt also tatsächlich denen zu, die Hilfe dringend benötigen. Für private Spender zahlt sich das Engagement ebenfalls aus, denn allgemein gilt: Bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der eigenen Einkünfte kann die finanzielle Hilfe als Sonderausgabe abgesetzt werden. Unternehmen können vier Promille der Summe der Gesamtumsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter geltend machen.
Geht die Spende auf ein anerkanntes Sonderkonto, welches von der Organisation speziell für diesen Spendenzweck eingerichtet wurde, reicht:
- ein Bareinzahlungs- oder Lastschriftbeleg,
- eine abgestempelte Überweisung oder
- ein Kontoauszug.
Diese Konten werden in den Katastrophenfällen auch publik gemacht, z. B. im Fernsehen.
In anderen Fällen – wenn die gemeinnützige Organisation kein Sonderkonto hat – müssen Spender darauf achten, dass:
- sie eine Bescheinigung erhalten, die den steuerbegünstigten Zweck bestätigt, einen Hinweis auf die Befreiung der Körperschaftssteuer beinhaltet und die Einzahlung als Spende bestätigt.
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