
Homeoffice-Regelung verlängert bis 30. April 2021
Arbeitgeber sollen weiterhin Homeoffice anbieten. Dazu hat das Bundeskabinett die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April 2021 verlängert. Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München erläutert, welche weiteren Schutzmaßnahmen Arbeitgeber beachten müssen.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt jetzt bis 30. April 2021. Ursprünglich war sie bis zum 15. März befristet. Arbeitgeber sind somit weiterhin verpflichtet, Homeoffice anzubieten, sofern es möglich ist. Nach wie vor sind Mitarbeiter aber nicht verpflichtet, im Homeoffice zu arbeiten. Die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ des Bundesarbeitsministeriums ist seit dem 25. Januar 2021 in Kraft.
„Neu in der Corona- Arbeitsschutzverordnung ist, dass Arbeitgeber Hygienekonzepte erstellen und umsetzen müssen“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber.
Weitere Punkte der Corona-Arbeitsschutzverordnung:
- Mitarbeiter sollen zu anderen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
- Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern mindestens medizinische Gesichtsmasken anbieten, falls sich die Anforderungen an Räume oder Abstände nicht einhalten lassen.
- Meetings oder Zusammenkünfte mehrerer Personen sind in den Betrieben auf ein Minimum zu reduzieren.
- Mitarbeiter sollen, sofern dies möglich ist, zeitversetzt arbeiten.
- Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
- Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
- Sind mehrere Personen gleichzeitig in Räumen, dann muss ihnen pro Person 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
- In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten müssen Arbeitgeber diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen einteilen.
Auch wenn der Anteil derjenigen, die von zu Hause aus arbeiten, laut dem Bonner Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit zugenommen hat, „nach wie vor können sechs von zehn Arbeitnehmern nicht räumlich flexibel arbeiten“, sagt Rechtsanwältin Weber. Ihrer Erfahrung nach tun viele Arbeitgeber mehr, als sie müssen. „Sie schützen ihre Belegschaft mit FFP2-Masken und jetzt auch mit Corona-Schnelltests.“
Ein Foto von Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber können Sie mit einem Klick auf das Foto downloaden
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