Immaterielle Vermögenswerte: Verborgene Werttreiber

3 min.

In unserer Wissensgesellschaft sind immaterielle Werte und Güter wie Wissen, Patent-, Marken- oder Urheberrechte ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und können den Wert gerade von technologie- und forschungsintensiven Unternehmen erheblich steigern.

Der erste Blick, wenn man sich mit dem Wert eines Unternehmens beschäftigt, geht in der Regel in den Jahresabschluss und dort im Detail in die Bilanz. Diese spiegelt den Buchwert eines Unternehmens wider, der sich im Eigenkapital als stichtagsbezogene Residualgröße aus Vermögensgegenständen und Schulden manifestiert. Der Buchwert eines Unternehmens hat jedoch in der Praxis meist wenig mit dessen tatsächlichem Wert zu tun. Denn wie heißt es so: „Für die Vergangenheit gibt der Kaufmann nichts!“ Um dies zu bestätigen, reicht ein Blick in einen beliebigen Aktienindex. Die Marktkapitalisierung der gelisteten Unternehmen liegt in der Regel deutlich über dem buchmäßigen Eigenkapital, das heißt, der Marktwert des Unternehmens übersteigt dessen Buchwert.

Was den Wert von Unternehmen ausmacht

Wenn nicht das Buchwertvermögen abzüglich Schulden, was macht dann den Wert eines Unternehmens aus? Die herrschende Meinung hierzu in der Bewertungstheorie beschreibt den Unternehmenswert grundsätzlich als einen Zukunftserfolgswert, also als den Barwert künftiger Erfolge.

Was aber bildet dann die Basis für den künftigen Erfolg eines Unternehmens? Hierzu werden einige exemplarische Faktoren genannt:

  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Innovationskraft
  • Kundenbindung
  • Markenimage

Allen gemein ist ihre Eigenschaft, nur schwer greifbar oder separierbar zu sein, denn sie alle sind immateriell.

Die Crux mit der Bilanzierung

Entsprechend den Restriktionen in den meisten Rechnungslegungsgrundsätzen, seien sie im HGB, den IFRS oder US-GAAP verankert, finden sich insbesondere in Bezug auf selbstgeschaffene immaterielle Erfolgsfaktoren nur eingeschränkte Möglichkeiten, diese eigentlichen Werttreiber eines Unternehmens als Aktivposten/Vermögen zu bilanzieren. Doch welchen Informationswert haben dann solche Jahresabschlüsse heute und in Zukunft, wenn weite Teile der wertbestimmenden Faktoren gesetzlichen Ansatzverboten unterliegen. „Im Sinne einer Werttreibertransparenz wäre es daher wünschenswert, genau diese Komponenten sichtbar zu machen“, fordert Unternehmensberater Ralf Feldkamp. Der in der Praxis gängigste Weg, um aus selbstgeschaffenen immateriellen nicht bilanzierungsfähigen Faktoren aktivierungsfähiges Vermögen zu generieren, ist dann notgedrungen der Umweg über (un)entgeltliche Transaktionen, beispielsweise durch Kauf oder Einbringung.

„Hat ein Unternehmen es letztlich geschafft, einen Teil seiner Werttreiber in die Bilanz aufzunehmen, muss es sich nicht selten dafür rechtfertigen oder sogar gegen Vorwürfe der Bilanzgestaltung erwehren“, sagt Matthias Laudahn, Unternehmensberater. In diesem Zusammenhang erscheint auch die Frage berechtigt, warum die meisten Banken bei ihrer Bilanzanalyse und dem (internen) Kreditrating einer Buchwertbetrachtung folgen und darüber hinaus die eventuell vorhandenen immateriellen Posten aus der Bilanz zulasten des Eigenkapitals wieder herausrechnen (gedankliche Wertberichtigung um 100 Prozent).

Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass aus Sicht des Gläubigerschutzgedankens eine restriktive Aktivierung von immateriellem Vermögen gefordert wird, allerdings muss man sich dann auch – da er im Wesentlichen dem Zerschlagungsgedanken folgt – der eingeschränkten Aussagekraft eines solchen Abschlusses bewusst sein. Fragen nach der Kapitaldienstfähigkeit und der künftigen Belastbarkeit eines Unternehmens lassen sich in der Regel aber sinnvoller über den Zukunftserfolgswert oder zumindest unter Berücksichtigung der wesentlichen werttreibenden Faktoren beantworten.

„Um mit dem nötigen Selbstbewusstsein in solche Gespräche zum Beispiel mit Banken oder Interessenten gehen zu können, sollten sich Unternehmer im Vorfeld mit ihren selbstgeschaffenen immateriellen Faktoren auseinandersetzen. Eine indikative Bewertung kann dann bei der späteren Argumentation helfen“, erklärt Laudahn.

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden