Interim-Management: Wie Beziehungen auf Zeit gut laufen können
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Interim-Management: Wie Beziehungen auf Zeit gut laufen können

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Immer häufiger kommen in Deutschland Interim-Manager zum Einsatz. Sie übernehmen Leitungsaufgaben, überbrücken Engpässe oder unterstützen in Krisen. Damit die Beziehung auf Zeit klappt, sind jedoch einige Spielregeln zu beachten.

Die Gründe für den Einsatz eines Managers auf Zeit sind vielfältig. Unternehmen holen Interim-Manager meist dann an Bord, wenn sie interne Kapazitäten benötigen oder eine spezielle Expertise zur Bewältigung einer besonderen Aufgabe im Unternehmen fehlen. Typische Einsatzfelder sind

  • die Überbrückung einer frei gewordenen Geschäftsführerposition bis zu einer dauerhaften Neubesetzung im Rahmen einer Nachfolge (sowohl Wechsel Gesch.ftsführung als auch Gesellschafter);
  • die Übernahme von herausfordernden Projekten, etwa Restrukturierung, Expansion oder Post-Merger-Integration, die Spezialkenntnisse und Erfahrungen eines Managers verlangen. Insbesondere bei Sanierungsprojekten fordern zudem externe Stakeholder, zum Beispiel Banken oder Risikokapitalgeber, die Unterstützung durch externe Interim-Manager.

Fester Teil des Teams

Der externe Interim-Geschäftsführer ist in der Regel temporär ein vollwertiges Mitglied des Teams und übernimmt konkrete Projektaufgaben. „Als Externer bringt der Interim-Geschäftsführer einen unvoreingenommenen, objektiven Blick mit. Dadurch ist er in der Lage, neue Strategien, Maßnahmen oder Projekte vorbehaltlos umzusetzen“, erklärt Alexander Waschinger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing.

Nicht jeder Manager eignet sich für die Interim-Geschäftsführung. Er sollte für schwierige Führungsaufgaben fundierte Erfahrungen und persönliche Reife mitbringen. Nicht zu unterschätzen ist, dass der Interim- Geschäftsführer infolge des zeitlich begrenzten Einsatzes im Wesentlichen sachorientierte Entscheidungen trifft, die frei von jeglichen Karriereüberlegungen sind. Die zeitliche Begrenzung hat – neben der Expertise des Externen – für das Unternehmen einen signifikanten Effekt: Kostentransparenz. Denn der Interim-Geschäftsführer kostet einen vereinbarten Preis, der zudem zeitlich begrenzt ist. Kostensparende Alternative „Üblicherweise wird für den Einsatz eines Interim-Geschäftsführers ein Tagessatz vereinbart“, sagt Waschinger. Dabei kommt meist die Ein-Prozent-Regel zum Tragen. Das bedeutet: Der Interim-Manager-Tag kostet ein Prozent des Bruttojahreseinkommens eines Angestellten in vergleichbarer Position im Unternehmen. Beträgt etwa das Einkommen eines Geschäftsführers 120.000 Euro pro Jahr, liegt der Tagessatz bei 1.200 Euro. Stellt ein Dienstleistungsunternehmen den Interim-Geschäftsführer, kommen Aufschläge hinzu. Diese hängen von dem Projekt, der Zeitdauer und Verantwortung ab und schwanken zwischen 0,75 und 1,5 Prozent des Bruttogehalts.

Was auf der Kostenseite auch zu Buche schlägt, ist die Versicherungsprämie für eine Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung – D&O-Versicherung –, sofern diese im Unternehmen ohnehin nicht schon vorhanden ist.

Augen auf bei der Auswahl

„Der Interim-Manager muss ins Team passen, auch wenn er nur zeitlich begrenzt im Unternehmen ist“, weiß Waschinger aus eigener Erfahrung. Bei der Auswahl sollten Unternehmen daher neben den persönlichen Aspekten auch diese Fragen beantworten:

  • Wie oft hat der Manager bereits ähnliche Projekte betreut?
  • War er in ähnlichen Unternehmen mit ähnlicher Verantwortung (Mitarbeiter, Umsatz, Budgets) schon tätig?
  • Passt das Detailwissen des Interim-Managers zur Aufgabenstellung?

Die Details im Arbeitsvertrag beachten

Bei der vertraglichen Regelung des Interim- Geschäftsführers ist besondere Sorgfalt gefordert. „Besonders wichtig ist, dass zwischen dem Unternehmen und dem Interim-Manager kein Arbeitsverhältnis entsteht“, sagt Waschinger, „dies würde zahlreiche arbeitnehmerschutz- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften nach sich ziehen.“ Unternehmen sollten daher einen „freien Dienstvertrag“ abschließen und diesen auch tatsächlich so durchführen. Typischerweise ist hier keine Weisungsgebundenheit für die Tätigkeit, beispielsweise Ort, Zeit und Dauer der Arbeit, gegeben, und die Aufgabenstellung muss sich außerhalb des laufenden Tagesgeschäfts bewegen.

Überbrückt der Interim-Manager aber Vakanzen anderer Führungskräfte im Tagesgeschäft, wird er in feste Arbeitsabläufe des Unternehmens eingebunden sein. Das könnte für ein Arbeitsverhältnis sprechen. Im Vertrag sind daher Klauseln aufzunehmen, damit dies möglichst nicht passiert. Dazu gehört etwa, dass

  • keine festen Arbeitszeiten vereinbart sind;
  • Weisungen nur projektbezogen gelten;
  • die Vergütung auf Basis von Tagessätzen gezahlt wird;
  • eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung des Interim-Geschäftsführers besteht.

Sofern der Interim-Manager als Geschäftsführer einer GmbH bestellt wird, sind eine formal korrekte Geschäftsführerbestellung sowie eine Handelsregisteranmeldung erforderlich. „Auch wenn einige Regeln einzuhalten sind, Interim-Geschäftsführung hat zahlreiche Vorteile. Nicht zuletzt könnte ein erfolgreicher Interim-Geschäftsführer – sofern passend – auch für eine Daueranstellung zu gewinnen sein“, weiß Ecovis-Experte Waschinger.

 

 

Alexander Waschinger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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