Kann ein Grundstückseigentümer die Veröffentlichung von Grundstücksfotos verhindern?

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Ein Grundstückseigentümer kann die Verwertung von Bildern seines Grundstücks verbieten, die ohne seine Genehmigung innerhalb seines Grundstücks aufgenommen worden sind. Diese Möglichkeit steht dem Grundstückseigentümer grundsätzlich jedoch nicht zu, wenn die Bilder von öffentlich zugänglichen oder anderen Stellen außerhalb des Grundstücks gemacht worden sind. (BGH, Urteil vom 01.03.2013 – V ZR 14/12).


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