Kostenstellen: Fakten statt Bauchgefühl

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Die Einrichtung von einer Kostenstellenrechnung kann auch für kleinere Unternehmen überaus hilfreich sein.

Sehr nützlich und nicht unbedingt kompliziert: „Wenn ein Unternehmer seinen Aufwendungen direkt Erträge zuordnen will, um damit die Bereiche zu erkennen, die am effizientesten arbeiten, ist die Kostenstellenrechnung ein geeignetes Instrument“, betont Unternehmensberater Andreas Opolka. Damit erhält er für seine unternehmerischen Entscheidungen eine handfeste Grundlage. Denn Kostenstellenrechnungen liefern einen detaillierten Überblick zu allen Aufwendungen und sorgen für die Vergleichbarkeit etwa zwischen einzelnen Projekten oder Niederlassungen. „Selbstverständlich beraten und unterstützen wir die Mandanten bei allen Fragen rund um das Thema Kostenstellen“, bekräftigt der Experte. Wichtig: Bei der Einrichtung der erforderlichen Stammdaten sollte der Unternehmer gemeinsam mit seinem Berater zunächst einen sinnvollen Schlüssel erarbeiten, wie die Kosten zwischen den Abteilungen aufzuteilen sind.

Dienstleister können ebenso profitieren wie zum Beispiel Industriebetriebe, Handwerker, Händler oder Freiberufler. Sobald die Tätigkeitsbereiche einzeln abrechenbar seien und man diesen die Kosten zuordnen könne, sei die Einrichtung von Kostenstellen überlegenswert. Sie sind überdies eine hervorragende Argumentationsgrundlage bei Besprechungen mit Mitarbeitern oder für die Erarbeitung neuer Lösungen. Zudem liefern Kostenstellen die Basis für fundierte betriebswirtschaftliche Auswertungen und Schwachstellenanalysen. Denkbar ist es, zum Beispiel einzelne Filialen zusammenzufassen, die Fahrzeugkosten auf die Niederlassungen umzulegen oder die Aufwendungen nach einzelnen Außendienstmitarbeitern aufzuschlüsseln.

Trotz solcher Vorteile besteht gerade bei den kleineren Unternehmen in puncto Kostenstellenrechnung oft noch reichlich Nachholbedarf. „Von den Firmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen, nutzen nur etwa fünf bis zehn Prozent eine solche Lösung“, schätzt Unternehmensberaterin Sabine Winter. Ab welcher Betriebsgröße die Einrichtung sinnvoll sei, könne man pauschal nur schwer abschätzen. „Die Unternehmen sollten in jedem Fall einen Experten um Rat fragen, bevor sie einen Kostenstellenplan erstellen“, rät Winter.

Kleine sowie mittlere Unternehmen können im Übrigen zu allen Fragen rund um das Thema Kostenstellenrechnungen Beratungszuschüsse erhalten: Junge Unternehmen etwa, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, bekommen einen Zuschuss von maximal 3.200 Euro, bei Bestandsunternehmen sind es höchstens 2.400 Euro. Wer in Schwierigkeiten ist, erhält bis zu 2.700 Euro. Die Anträge sind online über die Antragsplattform des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Andreas Opolka unterstreicht: „Selbstverständlich unterstützen wir die Mandanten auch bei der Antragstellung.“

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