Verschärfung der Selbstanzeige wird voraussichtlich Anfang Mai beschlossen

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Die Beratung der Länderfinanzminister am heutigen Tag in Berlin brachte keine Überraschungen: es besteht Einvernehmen damit, die Rahmenbedinungen auch für nicht besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung zu verschärfen. So soll die Pflicht zur Offenlegung in allen Fällen künftig 10 Jahre betragen. Damit einhergehen wird wahrscheinlich die Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung generell von 5 auf 10 Jahre. Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige bekommt dann nur, wer die letzten 10 unverjährten Jahre vollständig offenlegt und die Steuer hieraus in angemessener Frist zahlt.

Weiter ist geplant, den Zuschlag in Fällen der Steuerhinterziehung von mehr als 50.000 € je Tat gemäß §§ 371 II Nr. 3, 398a AO auf mindestens 10 Prozent von derzeitig 5 % zu erhöhen. Ob der Zuschlag sogar noch höher ausfallen, darüber hinaus die Verjährungsfrist sogar 15 Jahre betragen oder die Schwelle für schwere Steuerhinterziehung gesenkt werden könnte, steht noch aus. Ebenso wie die Erwägung einer Obergrenze, ab welcher das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige nicht mehr möglich sein könnte. Es müsse einen Unterschied machen, ob jemand 500.000 € oder 30 Millionen € Steuern hinterziehe, hieß es heute aus dem Kreis der Finanzminister.

Konkrete Maßnahmen werden für Anfang Mai in Aussicht gestellt. Ob dann gar eine rückwirkende Geltung schärferer Regeln eintreten wird, kann nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt mahnten die Finanzminister unionsgeführter Länder aber, dass die Selbstanzeige trotz schärferer Regeln handhabbar und rechtssicher ausgestaltet sein müsse um praxistauglich zu sein.

Zusammenfassend steht fest, dass es schwieriger und teurer wird, die strafbefreiende Wirkung zu erlangen und dass auch angesichts der aktuellen Entwicklung in der Schweiz, in Österreich, Luxemburg und Liechtenstein kein anderer Rat gelten kann, als schnellstmöglich straffrei zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren – bevor es hierfür zu spät sein könnte.

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