
Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-ups künftig attraktiver
Das Fondsstandortgesetz (FoStoG) macht Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups und junge Unternehmen attraktiver. Der Bundestag hat die steuerlichen Verbesserungen am 22.04.2021 verabschiedet. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Sie soll am 28. Mai 2021 folgen.
Höhere Steuerfreibeträge und zwölf Jahre Steuerpause
Das Problem bei Mitarbeiterbeteiligungen bisher: Die Steuerfreibeträge sind niedrig. Somit müssen Mitarbeiter für ihre Anteile sofort Lohnsteuern zahlen, obwohl kein Geld fließt. Doch ab 1.07.2021 gibt es Erleichterungen, die gerade für Start-ups und junge Unternehmen attraktiv sind: Der jährliche Freibetrag steigt von 360 Euro auf 1.440 Euro und der übersteigende geldwerte Vorteil aus der Mitarbeiterbeteiligung bleibt zunächst steuerfrei. Von dieser Sonderregelung profitieren aber nur junge KMUs nutzen. Unter jungen KMUs versteht der Gesetzgeber Unternehmen, die noch keine zwölf Jahre alt sind und die EU-Kriterien für KMUs erfüllen.
Ab wann die Steuer zuschlägt
Die Steuerpause endet nach zwölf Jahren. Sie endet auch, wenn Mitarbeiter ihre Beteiligungen übertragen oder verschenken, wenn seit der Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung zwölf Jahre vergangen sind oder wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Im letzten Fall gibt es aber eine äußerst attraktive Ausnahme: Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer zum Ende des Arbeitsverhältnisses, dann führt dies zu keinem weiteren geldwerten Vorteil. Dieser entsteht normalerweise bei Nettolohnvereinbarungen.
Ein weiteres Zuckerl hat der Gesetzgeber eingebaut: Halten Mitarbeiter die Mitarbeiterbeteiligung mindestens drei Jahre, dann kommen Mitarbeiter mit Beteiligungen in den Genuss der Fünftel-Regelung. Somit profitieren sie von einem günstigeren Steuersatz.
„Wenn das neue Gesetz so kommt, ist das gerade für Start-ups und junge Unternehmen echt positiv. Dann können sie ihre Mitarbeiter auch finanziell mehr motivieren und ans Unternehmen binden“, sagt Ecovis-Steuerberater Uwe Lange in Berlin. Problematisch dürfte immer noch die Bewertung des Unternehmens und der Beteiligung sein. „Die Grundlage für die Besteuerung ist nicht immer klar. Wir diskutieren das mit der Finanzverwaltung und finden immer eine gute Lösung.“
Ein Foto von Uwe Lange können Sie hier herunterladen:
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Dr. Michael Minier ist Facharzt für innere Medizin und hat im Juli 2023 den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt, in München eine Praxis übernommen und in Teilen neu ausgestattet. Die Altgeräte hat er nicht verkauft, sondern in die Ukraine gespendet.