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Nachbesserung abgelehnt

OLG Düsseldorf Urt. v. 29.11.2012 – 5 U 129/07; BGH-Beschluss v. 06.06.2013 – VII ZR 361/12 Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Lehnt der Bauherr die Annahme von Nacherfüllungsleistungen des Bauunternehmers ab, verliert er sein Zurückbehaltungsrecht. Er kann die Zahlung offenen Werklohnes dann nicht mehr verweigern. Dem berechtigten Vergütungsanspruch des Unternehmers kann dann das auf die Sicherung eines Nacherfüllungsanspruchs gerichtetes Leistungsverweigerungsrecht nicht mehr entgegengehalten werden.

Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Bestand der Mängelansprüche wie Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung oder Erstattung der Ersatzvornahmekosten.


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