Neuregelungen zur Entsendung: Das sollten Arbeitgeber wissen

Neuregelungen zur Entsendung: Das sollten Arbeitgeber wissen

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Bei der Arbeitnehmerentsendung ist das Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu beachten. Um die Regelungen auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und zu verschärfen, wurde die EU-Entsenderichtlinie reformiert. In deutsches Recht wurde sie im Rahmen der Neuregelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) umgesetzt. Die Änderungen traten am 30. Juli 2020 in Kraft.

Entsendet ein ausländisches Unternehmen Mitarbeiter nach Deutschland, greift das AEntG. Werden hingegen Arbeitnehmer von einem deutschen Unternehmen ins europäische Ausland geschickt, sind die Regelungen im jeweiligen EU-Staat zu beachten. Dies führt dazu, dass zukünftig noch genauer zu prüfen ist, welche Tarif- oder Mindestlöhne, Zuschläge und Arbeitsbedingungen einzuhalten sind. Die EU-Richtlinie stellt dabei nur den groben Rahmen dar, die Ausgestaltung erfolgt individuell im jedem EU-Staat. Um Risiken zu vermeiden, sollten vor einer Entsendung die Rahmenbedingungen geklärt werden. Experten vor Ort helfen dabei, die im jeweiligen Land geltenden Regeln richtig umzusetzen.

Sie wollen Mitarbeiter ins Ausland entsenden und suchen einen internationalen Experten? Wenden Sie sich an Ecovis-Steuerberaterin Sabine Scholz. Sie kann Ihnen weltweit aus dem Ecovis-Netzwerk einen Kontakt herstellen: sabine.scholz@ecovis.com

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