Dienstfahrrad: Was kostet das den Arbeitgeber?
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Dienstfahrrad: Was kostet das den Arbeitgeber?

3 min.

Die Steuervergünstigungen für Mobilität schießen derzeit ins Kraut. Seit Januar 2019 ist das Dienstrad für Mitarbeiter steuerfrei. Wird das Fahrrad nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, versteuern Mitarbeiter die Privatfahrten seit 2020 nur noch mit einem Viertel des Bruttolistenpreises. Das gilt seit Anfang 2020 auch für Dienst-E-Autos, wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Doch was kostet das alles den Arbeitgeber? Soll er seinem Angestellten das Rad steuerfrei überlassen oder ihn an den Kosten beteiligen? Die Beispielrechnung von Ecovis-Steuerberater Georg Bauhuber in Rosenheim klärt auf, welche Vorteile es bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung gibt. 

Seit 2019 ist das (E-)Dienstrad sozialabgaben- und steuerfrei

Arbeitnehmer, die ein Firmenrad oder Firmen-E-Bike privat nutzen, müssen den geldwerten Vorteil dafür seit Januar 2019 nicht mehr versteuern. Aber nur, wenn der Arbeitgeber das Bike zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn zur Verfügung stellt. Weiter darf ein E-Bike nicht mehr als 25 km/h Leistung haben, sonst entfällt die Steuerfreiheit von vornherein. Das Dienstrad kann gekauft, aber auch geleast sein.

Für den Mitarbeiter ist das Firmenrad ein echtes „Zuckerl“, vor allem, wenn es sich wie in unserer Beispielrechnung um ein 3.570-Euro-Rad handelt. Der Arbeitgeber legt aber in jedem Fall drauf. „Verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, dann wird es für den Arbeitgeber etwas günstiger. Für den Mitarbeiter ist dann zwar der Steuervorteil futsch, er bekommt jedoch ein nagelneues cooles Bike“, rechnet Ecovis-Steuerberater Georg Bauhuber in Rosenheim vor.

So sieht die Rechnung aus, wenn der Mitarbeiter auf Arbeitslohn verzichtet

Möchte der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zwar etwas Gutes tun, ihn jedoch an den Kosten beteiligen, dann kann der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Arbeitslohns verzichten. In unserem Beispiel auf 40 Euro brutto. Weil die Finanzverwaltung die Radüberlassung nicht schlechter stellt als die Überlassung eines Elektro-Autos, ist der geldwerte Vorteil für Fahrradüberlassungen an Arbeitnehmer nur noch mit einem Viertel der auf volle 100 Euro abgerundeten, unverbindlichen Preisempfehlung zu ermitteln. „Aus Sicht des Arbeitgebers ist diese Variante etwas günstiger, da der Arbeitnehmer über den Lohnverzicht das Fahrrad ja teilweise mitfinanziert“, fasst Georg Bauhuber zusammen.

Beispielrechnung: Was das Dienstrad den Arbeitgeber kosten kann

Rad zusätzlich zum ArbeitslohnRad per Gehaltsumwandlung
Arbeitslohn2.500,00 €Arbeitslohn (Verzicht in Höhe 1/2 Leasingrate)2.460,00 €
kein geldwerter Vorteil–   €geldwerter Vorteil (3.500 € x 1/4 x 1 %) – 8,75 € als Basis für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
20 % Sozialversicherung Arbeitgeber500,00 €20 % Sozialversicherung Arbeitgeber493,75 €
Leasingrate Fahrrad80,00 €Leasingrate Fahrrad80,00 €
Lohnkosten des Arbeitgebers3.080,00 €Lohnkosten des Arbeitgebers3.033,75 €

Der Mitarbeiter verzichtet monatlich zwar auf 40 Euro. „Über die Leasingdauer von drei Jahren sind das immerhin 1.440 Euro. Doch dafür bekommt er ein neues 3.570-Euro Rad, das er nach drei Jahren wieder abgeben kann“, rechnet Bauhuber vor. Auch in der Umsatzsteuer können sich Vorteile ergeben bzw. Kosten entstehen. Hier kommt es auf die genauen Umstände an.

Ein Foto von Georg Bauhuber können Sie hier herunterladen:

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