Geistiges Eigentum in China – in Gefahr oder gut geschützt?

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München/Peking, 15. Januar 2016 – Die meisten Unternehmen sind skeptisch, wenn sie an den Schutz geistigen Eigentums in China denken. Allerdings sollten solche Bedenken nicht den Eintritt in den vielversprechenden chinesischen Markt verderben – denn entgegen den hartnäckigen Behauptungen, die China als Paradies für Fälschungen darstellen, existiert eine umfassende gesetzliche Grundlage zum Schutz von in- und ausländischem geistigen Eigentum.

Vor allem seit dem Eintritt Chinas in die World Trade Organization (WTO) im Jahr 2001 wurden die juristischen Strukturen nochmals überarbeitet und verschärft. In der Volksrepublik baut der Schutz des geistigen Eigentums auf drei Gesetzen auf, die vom nationalen Kongress verabschiedet wurden:

  • Patentrecht
  • Markenschutzrecht
  • Urheberrecht.

Als internationales Unternehmen muss in erster Linie das Erstanmelderprinzip beachtet werden. Das heißt, dass der erste, der zum Beispiel eine Marke registriert, auch die Rechte an derselben erlangen kann, ohne eine vorherige Nutzung nachweisen zu müssen. Dies gilt auch für Logos, Markennamen und –zeichen. Diese Regelung führt oft dazu, dass bevorzugte Markenzeichen bereits besetzt sind und von dem Erstbesitzer zurückgekauft oder – im Fall von bereits weltweit bekannten Logos – auf dem Gerichtsweg zurückgewonnen werden müssen. Um Aufwand und unnötige Kosten zu vermeiden empfiehlt sich also eine rechtzeitige Anmeldung von geistigem Eigentum. Eine Registrierung von Markenzeichen in China ist nicht teuer, jedoch sehr zeitaufwendig. Insgesamt kann der Prozess oft ein ganzes Jahr dauern, wobei die Marke erst dann rechtlich geschützt ist, wenn der Registrierungsprozess vollständig abgeschlossen ist.

Fazit:
Um eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu schaffen, sollten schon vor Markteintritt die relevanten Markenzeichen und Logos in China registriert werden.

Tipp:
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