Firmenwagen – wie Sie die private Nutzung am besten versteuern

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Das Auto halten die meisten für DAS Steuergestaltungsmodell schlechthin. Bei einem entsprechenden betrieblichen Zusammenhang lassen sich alle Kosten absetzen. Im Gegenzug ist natürlich das private Fahrvergnügen, also die private Nutzung, gegenzurechnen und zu versteuern.

Die breite Faszination für das Steuersparmodell Auto spiegeln die alltäglich an uns herangetragenen Fragen sowie die unzähligen Diskussionen mit der Finanzverwaltung wider. Denn leider gehört es zum Berateralltag, dass wir uns über Fahrtenbücher und deren Aussagekraft streiten. Eine bekannte Zeitung zählte einst das Fahrtenbuch zu den drei größten Lügen bei der Steuererklärung.

Weit entspannter und weniger Diskussion gibt es bei der Versteuerung nach der 1-Prozent-Methode als Alternative zum Fahrtenbuch. Aber auch hier lauern Tücken. Genügsame Menschen fahren etwa Autos länger als die übliche Abschreibungsdauer von sechs Jahren. Fällt die Abschreibung weg, sinken die Kfz-Kosten erheblich, aber der pauschal zu versteuernde Nutzungsvorteil bleibt konstant.

Dieses Problem hat die Rechtsprechung erkannt. Vor etlichen Jahren hat sie mit Hilfe einer Obergrenze die Kosten gedeckelt. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige nicht mehr Privatnutzung versteuern können, als Kosten angefallen sind.

Mit diesem Thema setzte sich jetzt der Bundesfinanzhof erneut auseinander. Er verwarf die Idee eines findigen Berufskollegen, der sich für eine 50-prozentige Kostendeckelung einsetzte.

Ob es sich auch für Ihren Betrieb lohnt, einen Pkw abzusetzen, und mit welcher Methode Sie am günstigsten wegkommen, beantworten Ihnen Ihre Ecovis-Experten gerne.

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