Privates Veräußerungsgeschäft: Wenn die Ehescheidung noch teurer wird
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Privates Veräußerungsgeschäft: Wenn die Ehescheidung noch teurer wird

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Verkauft ein Ehegatte seinen Anteil am gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, gilt dies als privates Veräußerungsgeschäft. Dafür muss der Verkäufer Einkommensteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Wird die Familie durch Heirat begründet, ist das Leben rosarot. Gemeinsam planen Paare dann häufig ein Haus und Kinder. Der Kauf oder Bau eines Familienheims erfolgt oft gemeinsam, also fifty-fifty. Kommt es Jahre später möglicherweise zur Scheidung, kann es eine böse Steuerfalle geben. So auch in dem vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelten Fall (Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 11/21).

Der verhandelte Fall

Der Kläger hatte 2008 mit seiner damaligen Gattin ein Haus gekauft und zusammen mit dem gemeinsamen Kind bewohnt. Als es zur Scheidung kam, zog er 2015 aus dem gemeinsamen Haus aus. Seine Ex-Frau und das Kind blieben dort wohnen. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung stritten die ehemaligen Partner über die Immobilie. Die Ex-Frau drohte mit Versteigerung. Im Jahr 2017 verkaufte der Kläger seinen Anteil des Hauses an die Ex-Gattin – und die Steuerfalle schnappte zu.

Was der BFH entschied

Erfolgt der Verkauf des Miteigentumsanteils erst nach dem Kalenderjahr des Auszugs und vor Ablauf der Zehn-Jahresfrist ab Anschaffung des Grundstücks, muss der Verkäufer Einkommensteuer zahlen. Der Grund: Die Übertragung der Grundstückshälfte führt zu einem Gewinn aus einem privaten Verkauf. Das ist selbst dann der Fall, wenn eine Zwangslage vorliegt, etwa eine Zwangsversteigerung. Auch wenn die geschiedene Frau mit Versteigerung gedroht hatte, hat der Ex-Partner seinen Hausanteil freiwillig verkauft.

Was Betroffene wissen müssen

„Vermeiden lässt sich die Steuer nur, wenn der Verkauf schon im Jahr des Auszugs erfolgt oder aber die zehnjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist“, erklärt Ecovis Steuerberater und Rechtsanwalt Dirk Wellner in Greifswald.

Dirk Wellner
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