Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Was die Regierung plant
Spätestens Im Frühjahr 2021 will die Regierung ein Gesetz verabschieden, das auch Selbstständige verpflichtet, für das Alter vorzusorgen.
Eigentlich sollte die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige schon Ende 2019 kommen. Doch die Bundesregierung zog es vor, zunächst die Grundrente zu verabschieden. Dann kam die Corona-Krise dazwischen. Nun soll es endlich so weit sein. Spätestens im Frühjahr 2021 soll das Gesetz für die Rentenversicherungspflicht beschlossen werden und dann Mitte 2021 in Kraft treten.
Andreas Islinger, Steuerberater bei Ecovis in München, erläutert die Gründe. „Nur die Hälfte aller Selbstständigen sorgt tatsächlich ausreichend fürs Alter vor. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie im Rentenalter auf eine Grundsicherung angewiesen sind, ist doppelt so hoch wie bei Festangestellten“, weiß er. Eine Rentenversicherungspflicht will der Gesetzgeber auch deshalb, weil sich durch die Beiträge die Lage der Rentenkasse stabilisieren ließe.
Die Regeln sind noch unklar
Grundsätzlich sollen alle Selbstständigen rentenversicherungspflichtig werden. Ausgenommen sind diejenigen, die bereits abgesichert sind, beispielsweise über eine Versicherungspflicht oder über berufsständische Versorgungswerke. Das sind etwa Landwirte, Künstler, Handwerker, Ärzte oder Architekten. „Wahrscheinlich wird es auch eine Altersgrenze von 50 oder 55 geben. Wer älter ist, wird davon vermutlich nicht betroffen sein“, sagt Islinger.
Die große Mehrheit der Selbstständigen muss sich aber mit dem Thema beschäftigen. Islinger rät zur Gelassenheit. „Aktionismus ist nicht angebracht.“ Er empfiehlt „abzuwarten, bis das Gesetz wirklich da ist. Denn erst dann sind die Bedingungen klar.“ Die Beiträge werden sich wohl am Gewinn orientieren, glaubt er und rechnet damit, dass 18,6 Prozent abgeführt werden müssen.
Die Altersvorsorge selbst gestalten
Man muss aber nicht in die gesetzliche Rentenversicherung gehen. Die Opt-out-Lösung bietet Wahlmöglichkeiten. „Eingezahlt werden kann auch in andere insolvenzsichere Vorsorgearten“, sagt Islinger. „Vielleicht werden private Rentenversicherungen und Immobilien ebenso berücksichtigt, wenn der Gesetzgeber Weitsicht beweist.“
Nachgewiesen werden müssen Alterseinkünfte von monatlich mindestens 800 bis 900 Euro, also mindestens in Höhe der Grundsicherung. Unter Umständen empfiehlt sich bereits heute eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. „Da ist die Rendite meist besser als bei einer privaten Lösung“, sagt Islinger.
Andreas Islinger, Steuerberater bei Ecovis in München
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