Firmenwagen: Privatnutzung – gebraucht ist gleich neu
Wird ein Firmenfahrzeug auch für private Zwecke genutzt, ist der auf die private Nutzung entfallende Aufwand für den Pkw nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, sondern muss als Entnahme behandelt werden. Liegt der Anteil der betrieblichen Nutzung bei mehr als 50 Prozent, kann der private Nutzungsanteil pauschal mit monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises (1-Prozent-Regel) des Fahrzeugs angesetzt […]