Bundesarbeitsgericht: Nachtdienstuntauglich ist nicht arbeitsunfähig
Eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten konnte, ist nicht arbeitsunfähig. Im Gegenteil: Sie hat einen Anspruch auf Beschäftigung ohne Nachtschicht, so das Bundesarbeitsgericht.