Internationales Steuerrecht: Das Aus für finale ausländische Betriebsstättenverluste?
Ausländische Betriebsstättengewinne eines deutschen Unternehmens sind in der Regel im Ausland versteuert und im Inland von der Besteuerung freigestellt. Das regeln Doppelbesteuerungsabkommen. Im Verlustfall führt die Freistellungsmethode zu strittigen Konstellationen.