Umsatzsteuerpauschalierung: Kein Vorsteuerabzug bei Wechsel zur Regelbesteuerung
Der Bundesfinanzhof entschied, dass pauschalierende Land- und Forstwirte keine Vorsteuerbeträge geltend machen dürfen, auch wenn sie im Folgejahr in die Regelbesteuerung wechseln. Die Details erklärt Steuerberaterin Monika Huber bei Ecovis in Erding.