Weiterhin nur ausnahmsweise Bewährungsstrafe bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe: BGH bestätigt seine Rechtssprechung zur Inhaftierung als Regelsanktion
Mit seinem jüngsten Revisionsurteil vom 7. Februar 2012 (1 StR 525/11) bestätigt der BGH seine rigorose Rechtssprechung in Sachen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe kommt dann noch eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe in Betracht.